Illegale Siedlung am Traumstrand Es Trenc auf Mallorca: Gemeinde Campos muss Bauträger nicht entschädigen
Die Gemeinde Campos hat in einem fast 30 Jahre anhaltenden Rechtsstreit um ein Bauprojekt in Ses Covetes gewonnen

Die Rohbauten wurden abgerissen, lange nachdem ihr Bau für illegal erklärt wurde / DM-Archiv
J.F. Mestre
Die Gemeinde Campos im Süden von Mallorca muss keine Entschädigung an die einst deutsche Baufirma zahlen, die direkt am geschützten Naturstrand Es Trenc illegalerweise damit begonnen hatte, 67 Appartments, einen Gemeinschaftspool und ein Restaurant zu bauen. Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof der Balearen entschieden. Damit geht eine weitere Runde in einem fast 30 Jahre anhaltenden Rechtsstreit zu Ende.
Der inzwischen insolvente und von Mallorquinern übernommene Bauträger hatte vom Rathaus rund 2,5 Millionen Euro verlangt, da dieses der Firma im Jahr 1992 eine Baugenehmigung für das Projekt in Ses Covetes ausgestellt hatte. Die Firma begann mit dem Bau. Doch Umweltschützer, allen voran Aktivisten der Organisation GOB, sorgten dafür, dass der Bau für illegal erklärt und gestoppt wurde, bevor die Häuser fertiggestellt werden konnten. Es war ein großer Erfolg für die Umweltbewegung Mallorcas und gleichzeitig ein harter Schlag für den Bauträger.
Küstenschutzgesetz kommt in die Quere
Die Landschaftsschützer beriefen sich damals auf das Küstenschutzgesetz, das drei Jahre, bevor das Rathaus die entsprechende Baugenehmigung ausgestellt hatte, in Kraft getreten war. Es besagt, dass Bauten mindestens 100 Meter vom Ufer entfernt stehen müssen - eine Auflage, die das Bauprojekt in Ses Covetes nicht erfüllte.
Die umstrittenen Rohbauten, die mehr als 20 Jahre lang leer standen, sind mittlerweile längst dem Erdboden gleichgemacht worden, nachdem ein anderes Gerichtsurteil den Abriss angeordnet hatte. Dies geschah gegen den Willen der Gemeinde Campos, die sich bis zuletzt für den Erhalt der Wohnhäuser einsetzte und dann die Abrisskosten tragen musste.
Dass die Gemeinde nun nicht noch einmal zur Kasse gebeten wird, um die Baufirma zu entschädigen, begründete der Oberste Gerichtshof allein damit, dass die Entschädigungsforderung außerhalb der geltenden Fristen eingereicht worden war. Die Unternehmer haben aber die Möglichkeit, noch einmal in Berufung zu gehen. /somo
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