Jeder, der seit mindestens einem Jahr auf den Balearen lebt und keine Eigentumswohnung hat, kann sich bei der Landesregierung für den Bezug einer Sozialwohnung bewerben – ob und wann er dann zum Zug kommt, steht freilich auf einem anderen Blatt. „Das Verfahren ist recht einfach“, betont Olvido Terrassa, Geschäftsführerin der zuständigen Behörde Ibavi, im Gespräch mit der MZ. Zwar gebe es Antragsteller, die mehrere Jahre auf den Bezug der habitatges protegits de promoció pública warten müssten. Doch mitunter könne es auch schnell gehen: Derzeit würden gleich mehrere Projekte fertig, und in Abhängigkeit der jeweiligen Auflagen kommen manche Bedürftige schneller zum Zug (ibavi.caib.es). 

Derzeit sind balearenweit 7.578 Antragsteller registriert. Da man zuletzt bei der Vergabe von Wohnungen auf einige Karteileichen gestoßen sei, sei das Vergabeverfahren Ende 2021 geändert worden: Seither müssen die Antragsteller von Beginn an eine Reihe von Unterlagen wie Steuerbescheide, Bescheinigungen der Sozialversicherung oder Familienbücher einreichen. Das beschleunige das Verfahren erheblich, so Terrassa.  

Bei der Einkommensobergrenze gibt es einen – zumindest theoretischen – Richtwert. Die Ibavi-Geschäftsführerin verweist auf den IPREM, einen statistischen Wert, mit dem in Spanien Ansprüche auf Hilfen geprüft werden. Multipliziert man diesen Wert von zuletzt 7.908,60 Euro mit dem Faktor 4,5, ergibt sich eine Obergrenze für Haushaltseinkommen von knapp 35.600 Euro im Jahr auf den Balearen. So pauschal sagt diese Zahl jedoch wenig aus: Zum einen werden bei jedem Wohnungsprojekt die Auflagen neu definiert. Zum anderen wird das Einkommen in Abhängigkeit weiterer Faktoren gewichtet, etwa der Zahl der Kinder, der Pflegebedürftigkeit oder auch dem Vorliegen von Fällen häuslicher Gewalt. 

Neben den Änderungen im Vergabeverfahren werden jetzt auch die bereits bestehenden Mietverhältnisse stärker kontrolliert. So habe sich in einigen Fällen herausgestellt, dass die Voraussetzungen gar nicht mehr vorlägen und Wohnungen illegal besetzt würden, erklärt Terrassa. Und auch notorischen Mietprellern habe man gekündigt. Insgesamt wurden auf diese Weise 183 Wohnungen wieder frei.

Nicht zu verwechseln ist das Programm mit staatlich gefördertem Sozialwohnungsbau (habitatges protegits de promoció privada), für diesen gelten gesonderte Auflagen. Mit einem höheren maximalen Quadratmeterpreis will die Landesregierung diesen Bereich ebenfalls stärker fördern