Im Investoren-Hotspot Deià auf Mallorca stehen fast 200 Immobilien dauerhaft leer - die Besitzer werden jetzt dafür bestraft

Das Rathaus droht nun mit einer höheren Grundsteuer. Aber es gibt Wege, dies zu umgehen

Wie viele dieser Immobilien in Deià stehen tatsächlich leer?

Wie viele dieser Immobilien in Deià stehen tatsächlich leer? / DM

I. Moure

Einst war das Tramuntana-Dorf Deià ein Ort, wo internationale Künstler und Intellektuelle wie der Autor Robert Graves und Mallorquiner lebten. Heutzutage ist es eher ein Hotspot für Investoren - und das hat Folgen. Denn die Gemeindeverwaltung hat 196 Immobilien in der Gemeinde ausgemacht, die dauerhaft leerstehen. Die meisten von ihnen gehören ausländischen Investmentgruppen, Millionären vom Festland und mallorquinischen Familien. Diesen Immobilienbesitzern droht nun ein Zuschlag bei der Grundsteuer (IBI) von 50 Prozent.

Daran wird der Leerstand festgemacht

Um den Leerstand nachzuweisen, zieht die Gemeindeverwaltung mehrere Parameter heran: Ist jemand in der Immobilie gemeldet? Verfügt die Immobilie über eine Lizenz zur wirtschaftlichen Nutzung? Geben die Verbrauchsdaten von Strom und Wasser einen Hinweis darauf, dass jemand in dem Haus lebt?

Die Gemeindeverwaltung erinnert die Immobilienbesitzer daran, dass sie die Häuser als Sozialbauten zur Verfügung stellen können. Dafür bekommen sie eine monatliche Vergütung von bis zu 923 Euro sowie eine Reduzierung der Grundsteuer um 95 Prozent.

So kann man die Strafe umgehen

Die Immobilienbesitzer müssen die erhöhte Grundsteuer nicht sofort zahlen. Nach Erhalt der Benachrichtigung durch die Gemeinde haben sie zwei Wochen Zeit, um Einspruch zu erheben und Gründe für den Leerstand vorzubringen. Diese können unterschiedlicher Natur sein. So kann der Leerstand damit gerechtfertigt werden, dass der Eigentümer aufgrund seiner Arbeit umziehen musste oder aufgrund von Pflegebedürftigkeit. Auch wenn die Immobilie Gegenstand eines Rechtsstreits ist oder illegal besetzt wird, kann dies als Begründung angegeben werden. Dass das Haus geerbt wurde und noch keine drei Jahre seit dem Verscheiden des Erblassers vergangen sind, ist ebenfalls eine Rechtfertigung.

Mit der Maßnahme will die Gemeinde gegen den angespannten Wohnungsmarkt vorgehen. Auch andere Gemeinden der Insel haben ähnliche Maßnahmen ergriffen. /pss

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