Nach Anzeige von deutschen Nachbarn: Palma de Mallorca stoppt Bauarbeiten im Nobelviertel Son Vida wegen Lärmbelästigung

Die Arbeiten hatten teilweise 90 Dezibel überschritten. Die Stadtverwaltung hatte zunächst nichts daran auszusetzen

Die Arbeiten, der Stein des Anstoßes in Son Vida.

Die Arbeiten, der Stein des Anstoßes in Son Vida. / J.F. Mestre

J.F. Mestre

Nun also doch: Die Stadt Palma de Mallorca stoppt die Bauarbeiten an zwei Luxusimmobilien im Nobelviertel Son Vida, nachdem ein Richter festgestellt hatte, dass die Lärmbelästigung an der Baustelle deutlich über das zumutbare Maß hinausgehen und die Einstellung der Arbeiten verfügt hatte.

Damit reagiert die Stadtverwaltung deutlich schneller als im Richterspruch angemahnt. Das Gericht hatte der Stadt bis zum 2. Mai Zeit gegeben, die Entscheidung umzusetzen. Darüber hinaus war der Richterspruch noch nicht rechtskräftig, die Stadt Palma hätte in Revision gehen können, was sie allerdings nicht tut.

Bauherren müssen Lärmgutachten erstellen

Von Seiten der Stadtverwaltung heißt es, man werde die richterliche Anordnung umsetzen und den Bauherren eine Benachrichtigung schicken, in der diese zum sofortigen Stopp der Bauarbeiten aufgefordert werden. Im nächsten Schritt soll die Einstellung der Arbeiten durch die Ortspolizei und einen Sachverständigen überprüft werden. Darüber hinaus sollen die Bauherren ein Lärmgutachten erstellen.

Darin müssen die zu erwartende Lärmbelastung analysiert und die Uhrzeiten, in denen die Bauarbeiten stattfinden sollen, angegeben werden. Das Gutachten muss dem Richter vorgelegt werden. Dieser entscheidet dann, ob die Arbeiten wieder aufgenommen werden dürfen und wenn ja, unter welchen Bedingungen.

Gefahr irreparabler Schäden

Geklagt hatten zwei deutsche Unternehmer, die in der unmittelbaren Nachbarschaft leben. Die Anwohner stellten nie die Rechtmäßigkeit der Bauarbeiten an sich infrage, sondern prangerten an, dass der Lärmpegel so hoch war, dass es unmöglich sei, ein halbwegs normales Leben zu führen.

Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass der Lärmpegel in der Nähe der Häuser gelegentlich 90 Dezibel überstieg. Ab etwa 80 Dezibel gilt Lärm nach Auffassung von Hals-Nasen-Ohren-Ärzten als laut, ab 85 Dezibel könne das menschliche Ohr irreparablen Schaden nehmen, heißt es etwa auf der Website ihre-hoerexperten.de. 90 Dezibel entsprächen einem Türknallen oder einem Kammerkonzert.

Ortspolizei hat nichts gegen die Arbeiten

Die Stadt Palma beauftragte daraufhin die Ortspolizei, an unterschiedlichen Tagen insgesamt viermal vor Ort nach den Arbeiten zu schauen. Die Beamten kamen zu dem Schluss, dass die Arbeiten während der erlaubten Zeiten und mit dafür geeigneten Maschinen durchgeführt wurden.

Der Richter hingegen kam zur Auffassung, dass der vom Sachverständigen nachgewiesene Lärmpegel die Grundrechte der betroffenen Familien verletzt. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung werde missachtet, da der Lärm so laut ist, dass er in die Wohnungen eindringt. Auch das Recht auf persönliche und familiäre Privatsphäre sowie die körperliche und moralische Unversehrtheit der beiden Eigentümer, die unter dieser Situation leiden, werde nicht respektiert. /jk

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