Das Aus für unseriöse Angebote? Diese Regeln gelten bald für Immobilienmakler auf Mallorca

Die regulierung der Maklerbranche auf den Balearen steht kurz bevor. Sie soll unseriöse Agenturen ausbremsen und den Kunden mehr Rechtssicherheit geben

Nicht, dass die Immobiliensuche durch das Dekret erschwinglicher wird – aber zumindest ein wenig sicherer.  | FOTO: B. RAMON

Nicht, dass die Immobiliensuche durch das Dekret erschwinglicher wird – aber zumindest ein wenig sicherer. | FOTO: B. RAMON / Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Patrick Schirmer Sastre

Wer durch manche Stadtteile oder Dörfer auf der Insel spaziert, kann leicht den Eindruck bekommen, es gebe hier nur noch Immobilienmakler. Der Eindruck ist nicht ganz verkehrt. Auf Mallorca gab es im Jahr 2022 rund 1.050 eingetragene Immobilienagenturen. Das sind rund 95 Prozent mehr als noch zehn Jahre zuvor. Dass diese Anzahl nicht nur Qualität in der Beratung mit sich bringt, versteht sich von selbst.

Das Aus für Handymakler

Seit etwas über drei Jahren arbeitet die Balearen-Regierung im Austausch mit Vertretern der Branche an einer Verordnung, die diesen Markt regulieren soll. Vor allem soll den Kunden eine gewisse Rechtssicherheit garantiert werden. Die Verabschiedung könnte im besten Fall das Aus für sogenannte Handymakler bedeuten.

Die bereits ausformulierte und von allen Verbänden und Parteien für gut befundene, aber noch nicht verabschiedete Verordnung ist öffentlich einsehbar. Zu den wesentlichen Regelungen gehört etwa, dass Makler ein Büro auf den Balearen haben müssen, das öffentlich zugänglich ist. Auch Makler, die ihre Dienste ausschließlich online anbieten, müssen über eine Postadresse auf den Balearen verfügen. Unter dieser Adresse müssen Kunden etwaige Beschwerden einreichen können.

Ein Register für Makler

Ebenso müssen sich alle Makler in ein Register eintragen, das mit Inkrafttreten des Dekrets geschaffen wird. Für den Eintrag in dieses Register muss etwa ein Universitätsabschluss in Bereichen wie Recht, Ingenieurswissenschaften oder Architektur vorgelegt werden. Sollte dieser Abschluss nicht existieren, kann die Befähigung zum Maklerdasein auch über das Vorweisen von bestimmten Weiterbildungskursen oder durch Praxiserfahrung belegt werden. In letzterem Fall sind mindestens vier Jahre in der Branche notwendig.

Die Registernummer muss in Zukunft auf allen Werbeprodukten des Unternehmens angebracht sein. Zudem müssen die Makler eine Haftpflichtversicherung im Wert von 600.000 Euro vorweisen können und 60.000 Euro als Garantie hinterlegen.

Verhaltensregeln für Kunden

Daneben legt das Dekret Verhaltensweisen fest, die sowohl Makler als auch Kunden beachten müssen. Dazu gehört der freundliche und professionelle Umgang miteinander, aber auch das Recht, von der jeweils anderen Partei ausführliche und wahrheitsgetreue Informationen zu bekommen, um das Immobiliengeschäft vollziehen zu können.

Dass die Regulierung sich so lange hinzieht, ist sicherlich der Pandemie geschuldet. Denn sowohl Regierung als auch Maklerverbände waren sich schon Anfang 2020 weitgehend einig. Nun – so bestätigte es eine Sprecherin des Wohnungsbauministeriums – fehlt nur noch ein einziger Schritt. Aktuell liegt die Verordnung dem Consell Consultiu vor, einem Beratergremium der Balearen-Regierung. Sobald dieser den Entwurf gutheißt, kann der Ministerrat ihn verabschieden. Bis zu den Wahlen finden noch sieben Treffen des Ministerrats statt. Es fehlt also quasi nur noch eine Unterschrift.

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