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Immobilien-Unternehmer Matthias Kühn erlangt Punktsieg vor Gericht

Die balearische Steuerbehörde hatte beantragt, die Insolvenzverfahren der Firmen von Kühn zusammenzufassen

Matthias Kühn beim Verlassen eines Gerichtsgebäudes.

Matthias Kühn beim Verlassen eines Gerichtsgebäudes. / Archiv

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Redaktion DM

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Im Rechtsstreit zwischen der balearischen Steuerbehörde ATIB und Matthias Kühn, hat der deutsche Immobilien-Unternehmer vor Gericht einen Punktsieg erlangt. Im März hatte die ATIB den Antrag gestellt, die verschiedenen Insolvenzverfahren der insolventen Kühn-Firmen zusammenzufassen und die Vermögensgüter zu konsolidieren. Die zentralstaatliche Steuerbehörde AEAT hatte sich dieser Petition angeschlossen. Die Anwälte von Kühn sowie der Insolvenzverwalter lehnten dies ab.

Die Richterin des Handelsgerichts in Palma lehnte den Antrag der Steuerbehörden nun ab. Der Gerichtsbeschluss, der bereits Ende Mai erlassen und erst jetzt bekannt wurde, kommt zu dem Schluss, dass weder der Stand des Verfahrens noch die geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung zu diesem Thema die beabsichtigte Zusammenlegung von Verfahren rechtfertigen.

Matthias Kühn und Norma Duval auf einem Archivbild.

Matthias Kühn und Norma Duval auf einem Archivbild. / Europa Press

Gegen Kühn wird  ermittelt, weil ihm vorgeworfen wird, über ein Unternehmensgeflecht aus rund 30 Firmen Gelder verschleiert zu haben. Insgesamt soll das Firmengeflecht dem Finanzamt 13 Millionen Euro schulden. Unter anderem soll seine Frau Norma Duval Nutznießerin der am Fiskus vorbeigeschleusten Gelder gewesen sein.

Streit um die 96 Millionen Euro Entschädigung

Der Antrag der Steuerbehörde erfolgte vor dem Hintergrund der 96 Millionen Euro Entschädigung, die Kühns Firma Birdie Son Vida S.L. im Fall Muleta II zugesprochen wurden. Die Balearen-Regierung hat das Geld freigegeben, es ist jedoch auf einem Konto des Obersten Gerichtshofs der Balearen geparkt. Dort sollen die Millionen so lange verbleiben, bis ein anderes Gericht in Palma festlegt, wie genau das Geld auf die verschiedenen insolventen Gesellschaften von Kühn aufgeteilt wird. Kühn hatte erst vor wenigen Tagen der Steuerbehörde schweren Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug vorgeworfen.

Die Rekord-Entschädigung wurde fällig, weil die balearische Landesregierung Kühn untersagt hatte, mit seiner Firma Birdie Son Vida 33 Luxusvillen oberhalb von Port de Sóller zu errichten. Das Gebiet "Muleta II" war zunächst als Bauland ausgewiesen, dann aber von der Regierung umgewidmet worden. Kühn klagte und bekam nach jahrelange Gerichtsstreitigkeiten schließlich Recht.

Am Ende dürfte allerdings gar nicht so viel Geld übrig bleiben, denn neben hohen Steuerzahlungen auf die Entschädigung ist wahrscheinlich, dass auch andere Gläubiger wie Handwerksfirmen oder Mitarbeiter von Kühn noch Forderungen geltend machen. /pss/jk

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