Immobilienmaklerin betrügt Auswanderer um mehr als 11.000 Euro - und ist trotz Verurteilung weiter aktiv
Die selbstständige Maklerin bot dem Schweden eine Immobilie an, die nie zur Verfügung stand, fälschte den Namen der Vermieterin und kassierte Kaution und Vorschussmieten selber ein. Jetzt wurde sie verurteilt - ist aber weiterhin als Maklerin tätig

Zur Schlüsselübergabe kam es nie - das angeprisene Haus stand nie wirklich zur Vermietung / Nele Bendgens
Eine als selbstständige Immobilienmaklerin auf Mallorca tätige Frau ist zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie gab zu, einen schwedischen Residenten um 11.350 Euro beim Mieten eines Hauses in Costa d’en Blanes betrogen zu haben. Wie ein Anwalt der Kanzlei Montis aus Palma, die den Schweden vor Gericht vertritt, auf MZ-Anfrage bestätigte, fälschte die 46-jährige Angeklagte einen Mietvertrag auf den nicht existierenden Namen Sybille Romero.
Der Betrug ereignete sich im Mai 2019. Die Frau, die als selbstständige Immobilienmaklerin für mehrere Firmen arbeitet, erhielt damals von einer Immobilienagentur den Auftrag, eine Anfrage eines schwedischen Kunden zu bearbeiten, der auf Mallorca eine Mietwohnung suchte, weil er mit seiner Familie auf die Insel ziehen wollte. Die Angeklagte bot ihm daraufhin ein Haus in Costa d’en Blanes an und schickte ihm einen Mietvertrag zu, den der Schwede unterschrieb.
Weiter als Maklerin tätig
Was er nicht wusste: Statt den Namen der echten Eigentümer in den Vertrag zu schreiben, dachte sich die Maklerin einen Namen aus. Die Kontonummer, die sie in den Vertrag schrieb, war ihre eigene. Der Mann überwies daraufhin im August 9.050 Euro für Kaution und Vorschussmieten, sowie eine weitere Mietzahlung von 2.300 Euro für Oktober - jenen Monat, in dem die Wohnung angeblich einzugsbereit war.
Derweil eignete sich die Maklerin die 11.350 Euro, die das Opfer überwiesen hatte, selbst an. Erst kurz vor dem Umzug Ende September erfuhr der Schwede, dass das angeblich gemietete Haus weder der vermeintlichen Eigentümerin gehörte noch jemals zur Vermietung angeboten wurde.
Die Frau wurde nun wegen Betrugs mit Urkundenfälschung verurteilt und muss den Mann mit 30.000 Euro für das ergaunerte Geld, die Transportkosten der Möbel, die er bereits auf der Insel zwischengelagert hatte sowie den immateriellen Schaden entschädigen. Die Richterin entschied, die Haftstrafe für die nächsten drei Jahre auszusetzen, unter der Bedingung, dass die Immobilienmaklerin das Opfer innerhalb von zwölf Monaten entschädigt. Die Angeklagte verpflichtete sich, monatlich 2.500 Euro zu zahlen. Der Anwalt des Betrugsopfers empfindet das nur als Teilsieg. "Sie ist noch immer als selbstständige Maklerin tätig, so als wäre nichts gewesen", kritisiert der Jurist gegenüber der MZ.
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