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Immobilienverkauf an Nicht-Residenten verbieten: Gesetzesentwurf ins Balearen-Parlament eingebracht

Wie die linke Oppositionspartei Més per Mallorca ein Verkaufsverbot mit EU-Recht in Einklang bringen will

Häuser in Son Vida.

Häuser in Son Vida. / Nele Bendgens

Més per Mallorca gibt nicht auf: Die linksregionale Ökopartei hat am Montag (21.10.) einen Gesetzesentwurf im Balearen-Parlament eingereicht, der vorsieht, dass Nichtresidenten für einen begrenzten Zeitraum keine Immobilien auf Mallorca und den Nachbarinseln kaufen dürfen sollen. Das Gesetz soll zunächst für zehn Jahre gelten und dann bei Bedarf verlängert werden. Ob die Verkaufsbeschränkungen angewendet werden, müsste von den einzelnen Gemeinden entschieden werden. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist allerdings höchst unwahrscheinlich.

Die Gesetzesentwurf sieht vor, dass man mindestens drei Jahre auf den Balearen gelebt haben muss, um eine Wohnimmobilie zu erwerben. Zudem dürfe die Immobilie in den auf den Erwerb folgenden zehn Jahren nicht umgewidmet oder in die Ferienvermietung gegeben werden.

Die Partei argumentiert unter anderem, dass der wachsende Markt der Zweitimmobilien ein wichtiger Faktor für die Spannungen auf dem Immobilienmarkt seien. Neue Bauprojekte seien häufig im Luxussektor angesiedelt und damit für die Einheimischen unerschwinglich. Dies führe dazu, dass die Mallorquiner in manchen Fällen von der Insel verstoßen würden. Gleichzeitig verweist die Partei unter anderem auf die spanische Verfassung, in der das Recht auf einen würdigen Wohnraum festgeschrieben ist.

Kompatibel mit EU-Recht?

Kritiker einer solchen Maßnahme berufen sich immer wieder darauf, dass ein derartiges Gesetz gegen den freien Kapitalverkehr in der EU verstößt. Doch Més per Mallorca argumentiert ebenfalls mit der EU-Rechtssprechung. Die Partei verweist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. Juli 2013, nachdem den Mitgliedsstaaten ein solches Verkaufsverbot erlaubt ist, wenn "schwerwiegende Gründe" vorliegen und eine solche Maßnahme "dem Allgemeininteresse dient". Diese Einschränkungen dürfen zudem nicht diskriminierend umgesetzt werden.

Viele Vorbedingungen für die Anwendung

Der Gesetzesvorschlag von Més per Mallorca listet daher eine ganze Reihe an Bedingungen auf, die gegeben sein müssen, damit das Gesetz in den Gemeinden angewendet werden kann. Dazu gehören unter anderem Bestimmungen bezüglich des Anstiegs der Immobilienpreise, der Anzahl der leerstehenden Gebäude sowie der Höhe der durchschnittlichen Hypothekenraten.

Die Umsetzung der Gesetzesinitiative ist derzeit unwahrscheinlich. Der Vorschlag müsste zunächst im Balearen-Parlament verabschiedet, wo sich die Mehrheitspartei PP gegen Verkaufsbeschränkungen sperrt. Sollte es aber wider Erwarten klappen, müsste das Gesetz auch noch vom spanischen Parlament ratifiziert werden. Außerdem dürfte umgehend der EU-Gerichtshof angerufen werden.

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