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Verschärfte Kontrollen: Neues Register für legale Ferienvermietung tritt in Spanien in Kraft

Madrid setzt damit eine EU-Vorgabe um. Ferienvermietungsverbände kritisieren bürokratischen Aufwand

Es könnte so schön sein, doch bei der Ferienvermietung auf Mallorca gibt es zahlreiche Fallstricke.

Es könnte so schön sein, doch bei der Ferienvermietung auf Mallorca gibt es zahlreiche Fallstricke. / Rentalia

Ciro Krauthausen

Ciro Krauthausen

Zu der bereits jetzt auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera geforderten Registrierung von legalen Ferienwohnungen kommt seit diesem Donnerstag (2.1.) eine weitere hinzu: Ab dem 2. Januar 2025 ist ein spanienweites Einheitsregister (Registro Único) für Kurzzeitvermietungen in Kraft. Die Eintragung ist ab dem 1. Juli verpflichtend. Eine Sprecherin des Ferienvemieterverbandes auf Mallorca befürchtet gegenüber der MZ eine Vervielfältigung der Kontrollen und bürokratischen Auflagen für Ferienvermieter.

Ferien-, Saison- und Zimmervermieter müssen die neue Registernummer vorweisen, um ihre Unterkünfte auf digitalen Plattformen anbieten zu können. Das von der spanischen Linksregierung (Sozialisten und Sumar) verabschiedete Gesetzesverordnung sieht eine Übergangsfrist von Januar bis Juli vor, damit sich Eigentümer, Unternehmen und Verwaltungen an die neue Regelung anpassen können. Spanien ist das erste Land, das eine entsprechende EU-Vorgabe zur Schaffung eines Informationssystems für Kurzzeitvermietungen umsetzt.

Was kommt auf die Vermieter zu?

Die neue Verordnung verpflichtet die Vermieter, beim Verband der spanischen Registerführer (Colegio de Registradores) oder den Grundbuchämtern eine Registernummer für die zu vermietende Immobilie zu beantragen und alle dazu erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Ändert sich an diesen Informationen zu der Immobilie und den Konditionen der Vermietung etwas, müssen sie dies mitteilen. Die Eintragung muss alle zwölf Monate erneuert werden. Außerdem müssen die Vermieter einmal im Jahr detailliert darlegen, welche Vermietungen stattfanden.

Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung.

Ein Schlüssel steckt im Schloss einer Airbnb-Ferienwohnung. / Foto: Jens Kalaene/ZB/dpa

Was gilt jetzt für Airbnb und Co.?

Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking sind ihrerseits dazu verpflichtet, von den Vermietern diese Registernummer zu verlangen und zu gewährleisten, dass sie in den Inseraten sichtbar aufgeführt ist.

Obendrein müssen die Plattformen stichprobenartige und regelmäßige Kontrollen über die Richtigkeit der Angaben durchführen und in einem Online-System namens "Ventanilla Única Digital de Arrendamientos" monatlich detaillierte Angaben über die einzelnen Vermietungen einspeisen (inklusive Registernummer der Immobilie, Adresse und URL der Online-Vermarktung).

Für welche Art von Vermietung gilt die neue Verordnung?

Die Verordnung gilt für touristische Vermietungen, saisonale Vermietungen, Vermietungen von Zimmern oder anderen Immobilien, die eine kurzfristige Unterbringung ermöglichen und für die eine wirtschaftliche Vergütung gezahlt wird, vorausgesetzt, sie werden über Online-Plattformen angeboten. Auch zeitweilige Unterkünfte auf Schiffen und Booten sind davon betroffen.

Dieses Boot steht laut Anzeige eigentlich im Hafen von Port de Pollença und ist für Übernachtungen zu haben.

Dieses Boot lag laut Anzeige zeitweilig im Hafen von Port de Pollença und war für Übernachtungen zu haben. / Airbnb

Reicht es nicht mit der Genehmigung des Inselrats?

Die Genehmigung der touristischen Vermietung verbleibt dabei im Unterschied zu der saisonalen Vermietung in den Händen der Autonomen Gemeinschaften (dem Äquivalent der deutschen Bundesländer).

Im Falle der Balearen wird diese Genehmigung von den Inselräten von Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera erteilt. Ferienvermieter die diese Lizenz bereits besitzen (neue werden derzeit nicht erteilt), werden wohl zusätzlich auch die einheitliche spanische Registernummer beantragen müssen.

Was sagen die Ferienvermieter zu der neuen Verordnung?

"Wir wissen allerdings bislang weder wie noch wann diese Eintragung zu erfolgen hat", sagt Maria Gibert vom balearischen Ferienvermieterverband Habtur gegenüber der MZ. Vieles sei noch unklar. Die zusätzliche Registrierung sei auf jeden Fall eine unnötige Doppelung der Meldepflichten und gehe mit noch mehr Bürokratie einher.

Die neue Verordnung erinnert Gibert damit an die ebenfalls kürzlich in Madrid beschlossene Verschärfung der Auskunftspflichten der Reisenden. Sie müssen bei ihrer Ankunft in Hotel oder Ferienfinca nun wesentlich detailliertere persönliche Angaben machen. Doch nicht nur dort: Auch Autovermieter und Reiseagenturen müssen von ihnen dieselben Informationen einholen.

Was bezweckt die Regierung mit den neuen Auflagen?

Hintergrund der neuen Verordnung ist die Wohnungsnot in Spanien. Die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sánchez (PSOE) und der Linkspartei Sumar will mit der neuen Verordnung Schlupflöcher bei der illegalen Ferien- und Saisonvermietung schließen. So umgehen in Katalonien manche Vermieter über Kurzzeitverträge die dort geltende Mietpreisbremse.

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