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Neue Regeln und mehr Kontrolle: Was Immobilieneigentümer ohne Wohnsitz in Spanien 2025 wissen müssen

Wenn Sie eine Immobilie in Spanien besitzen, aber im Ausland leben, bringt das Jahr 2025 einige wichtige Änderungen mit sich. Zwischen strengeren Steuerprüfungen und einem neuen zentralen Register für Ferienvermietungen ist es wichtiger denn je, den Überblick zu behalten.

Hier erfahren Sie, was sich dieses Jahr ändert – und wie IberianTax Sie dabei unterstützt, alles korrekt und stressfrei zu erledigen.

IberianTax - Ihr kompenter Steuerfachmann auf Mallorca

IberianTax - Ihr kompenter Steuerfachmann auf Mallorca / Iberian Tax Mallorca

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Mehr Kontrollen durch die spanische Finanzbehörde: Die Agencia Tributaria verschärft ihre Prüfungen

Die spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria) veröffentlicht jährlich einen Kontrollplan, der die Schwerpunkte bei Steuerprüfungen festlegt. 2025 stehen insbesondere nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer im Fokus: Miet- und Verkaufsgewinne sowie Vermögenswerte werden verstärkt überprüft.

 Egal ob Sie Ihre Immobilie vermieten, selbst nutzen oder leer stehen lassen – Sie sind gesetzlich verpflichtet, Ihre nichtresidenten Steuererklärungen korrekt und fristgerecht einzureichen.

Dank neuer Datenabkommen mit Buchungsplattformen und Notaren ist es heute deutlich einfacher für die Behörden, nicht deklarierte Mieteinnahmen oder Verkäufe aufzuspüren.

IberianTax: Immobilienbesitzer auf Mallorca haben steuerliche Pflichten, auch als Nichtresidenten

IberianTax: Immobilienbesitzer auf Mallorca haben steuerliche Pflichten, auch als Nichtresidenten / Iberian Tax Mallorca

Kaptitalgewinne, Vermögenssteuer und Dividenden: Kennen Sie Ihre steuerliche Position?

Wenn Sie 2025 eine Immobilie in Spanien verkaufen, müssen Sie eventuelle Kapitalgewinne innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf mit dem Modelo 210 melden. Der Steuersatz beträgt 19 Prozent für EU-/EWR-Bürger und 24 Prozent für Drittstaatenangehörige, darunter auch britische Staatsbürger.

 Abhängig vom Wert Ihrer Vermögenswerte in Spanien kann auch die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) relevant sein. Da es regionale Freibeträge gibt, lohnt es sich, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen.

 Wer Dividenden von spanischen Unternehmen erhält, sollte sich ebenfalls vorbereiten: Spanien beginnt 2025 mit der schrittweisen Umsetzung der EU-Richtlinie FASTER (2025/50). Ziel ist ein vereinfachtes und schnelleres Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer auf Dividenden. Die vollständige Umsetzung wird bis 2030 erwartet – erste Änderungen starten jedoch bereits dieses Jahr.

IberianTax: Alle Immobilien auf Mallorca werden kontrolliert

IberianTax: Alle Immobilien auf Mallorca werden kontrolliert / Iberian Tax Mallorca

Mieteinkünfte: Neue Abgaberegeln - Nur noch eine Steuererklärung pro Jahr

Ab dem Steuerjahr 2024 müssen Vermieter ohne steuerlichen Wohnsitz in Spanien ihre Mieteinnahmen nur noch einmal jährlich deklarieren – statt wie bisher quartalsweise. Das vereinfacht den Prozess, bringt aber eine enge Frist mit sich: zwischen dem 1. und 20. Januar des Folgejahres.

Mit IberianTax behalten Sie den Überblick: Über unser Online-Dashboard können Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben während des Jahres erfassen, Belege hochladen und die Erklärung ab Oktober vorbereiten. Im Januar genügt dann ein Klick zur Bestätigung.

IberianTax: Bequemes Online Dashboard

IberianTax: Bequemes Online Dashboard / Iberian Tax Mallorca

Ab Juli 2025: Verpflichtende Registrierung für Ferienvermietungen - Neues nationales Register für Kurzzeitvermietungen

Ab dem 2. Juli 2025 müssen alle Ferienunterkünfte, die über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo angeboten werden, im neuen staatlichen Register für touristische Vermietung eingetragen sein.

Auch wenn Sie bereits eine regionale Lizenz besitzen oder nur gelegentlich vermieten, benötigen Sie eine Registrierungsnummer (Número de Registro de Vivienda de Uso Turístico – NRA).

Ohne diese Nummer:

  • kann Ihr Inserat gelöscht oder gesperrt werden,
  • drohen Bußgelder durch die örtlichen Behörden,
  • ist eine legale Vermarktung auf Plattformen nicht erlaubt.

 Ziel der Maßnahme ist es, illegale Vermietungen einzudämmen und die Steuertransparenz zu verbessern.

IberianTax: Ferienvermietung ohne Sorgen

IberianTax: Ferienvermietung ohne Sorgen / Iberian Tax Mallorca

So funktioniert die Registrierung

Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal des spanischen Grundbuchamts (Colegio de Registradores). Dafür benötigen Sie:

  •  ein elektronisches Zertifikat (certificado digital),
  • die Katasterreferenz Ihrer Immobilie,
  • einige zusätzliche Angaben zur Unterkunft.

Wenn das für Sie zu kompliziert klingt: IberianTax übernimmt den gesamten Vorgang für Sie – einschließlich Zertifikat, Anmeldung und Einreichung – für nur 150 Euro zzgl. MwSt.

Unterstelltes Einkommen: Weiterhin Pflicht

Auch wenn Sie Ihre Immobilie nicht vermieten, müssen Sie in Spanien eine Steuer auf unterstelltes Einkommen zahlen. Dabei wird ein fiktiver Mietertrag angenommen, basierend auf dem Katasterwert Ihrer Immobilie.

Diese Steuer wird jährlich mit dem Modelo 210 erklärt, bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres (Beispiel: für 2024 ist die Frist der 31.12.2025).

IberianTax: Auch ohne Vermietung müssen Sie die steuerliche Meldung vornehmen

IberianTax: Auch ohne Vermietung müssen Sie die steuerliche Meldung vornehmen / Iberian Tax Mallorca

Iberiantax – Digitale Steuerlösung für Nichtresidenten

IberianTax ist eine vollständig digitale Plattform, entwickelt speziell für Eigentümer ohne Wohnsitz in Spanien. Ob Mieteinnahmen, unterstelltes Einkommen, Verkauf oder touristische Registrierung – wir machen das Steuerwesen einfach, sicher und mehrsprachig.

 Was Sie mit IberianTax erhalten:

  •  Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf Deutsch, Englisch, Französisch & Spanisch
  • Automatische Erinnerungen und integrierte Steuerrechner
  • Transparente Preise ab 34,95 Euro
  • Elektronische Übermittlung direkt an die Agencia Tributaria
  • Persönliche Unterstützung durch ein anerkanntes Partnerunternehmen der spanischen Steuerbehörde

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 www.iberiantax.com

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