22 Quadratmeter für 1.600 Euro: Minihäuser auf Mallorca werden für horrende Summen angeboten
Die Wohnsituation auf der Insel spitzt sich gefühlt von Woche zu Woche weiter zu

Die Situation am Wohnungsmarkt auf Mallorca ist äußerst angespannt. / Manu Mielniezuk
Der zum Bersten angespannte Wohnungsmarkt auf Mallorca treibt immer neue Blüten. Jetzt tauchen im Internet Anzeigen für Mini-Wohnungen auf, die angesichts ihrer Größe gar nicht vermietet werden dürften. Die Preise, die dafür aufgerufen werden, sind astronomisch. Unter anderem finden sich da die idyllischen „Casitas de pescadores de s’Estalella“ an der Südküste nahe Sa Ràpita.
Die früheren Fischerhäuschen, die auch an Urlauber vermietet werden, werden nach einem Bericht des "Diario de Mallorca" auf einer bekannten Immobilienplattform für Langzeitaufenthalte angeboten – für 1.600 Euro im Monat. Die Anzeige preist eine „einzigartige Umgebung“ direkt am Meer an, ideal für Künstler, Autoren oder digitale Nomaden.
"Einer der schönsten Meerblicke der ganzen Insel"
Die Minihäuser verfügen über offene Räume mit Doppelbett, offener Küche und Bad. Strom, Wasser, Gas, WLAN und Brennholz für den Ofen sind im Preis inbegriffen. Die privaten Terrassen bieten, so heißt es, „einen der schönsten Meerblicke der ganzen Insel“.
Die Überraschung folgt beim Blick auf die Eckdaten: 22 Quadratmeter misst die Unterkunft – und damit zu wenig, um laut geltendem Baurecht auf den Balearen überhaupt als reguläre Wohnung zu gelten. Darauf weist José Miguel Artieda hin, Präsident des Verbandes der einheimischen Immobilienmakler der Balearen.
Das ist eine "Infravivienda"
Die gesetzliche Untergrenze für eine bewohnbare Immobilie liegt auf den Inseln bei 25 Quadratmetern. Alles darunter gilt offiziell als sogenannte „Infravivienda“, also als nicht würdiger Wohnraum. Artieda kritisiert, dass solche fragwürdigen Angebote immer häufiger seien – insbesondere auf nicht legalisiertem Bauland oder bei umgebauten Gewerbeflächen.

José Miguel Artieda. / B. Ramon
Auch die Vereinigung der Immobilienentwickler und Bauträger auf den Balearen schlägt Alarm. Für Neubauten liegt die Mindestgröße laut der Vizepräsidentin Alejandra Marqués bei 30 Quadratmetern. Bei Bestandsimmobilien gilt ein Limit von 25 Quadratmetern, das nur in Ausnahmefällen – etwa bei Sozialwohnungen für besondere Zielgruppen – auf 24 Quadratmeter gesenkt werden darf. Aus ihrer Sicht sollte eine Unterkunft, die ein Mindestmaß an Komfort bieten will, nicht unter 30 bis 35 Quadratmetern liegen.
Weitere kuriose Angebote
Doch die 22-Quadratmeter-Casita ist kein Einzelfall. Ein „wunderschön möbliertes Studio“ in Cales de Mallorca wird für 1.000 Euro im Monat angeboten – ebenfalls 22 Quadratmeter groß. In Artà gibt es ein „gemütliches Studio“ im Souterrain mit derselben Fläche zum Preis von 600 Euro.
Auch auf dem Kaufmarkt tauchen solche Miniwohnungen vermehrt auf. Besonders skurril ist ein Angebot aus Port de Pollença: Ein „modernes Penthouse“ mit privater Dachterrasse und eigenem Pool, angepriesen als luxuriöses Designobjekt in ruhiger und dennoch zentraler Lage.
Merkwürdiges Angebot in Pollença
Doch die Baufläche beträgt laut Anzeige gerade einmal zehn Quadratmeter – ohne Schlafzimmer, ohne Bad – zum Preis von 2,2 Millionen Euro. Ob es sich dabei um einen Fehler handelt oder um einen schlechten Scherz, ist unklar. Das Angebot stammt jedoch von einer bekannten Plattform und wird auch auf der Website der vermittelnden Agentur so geführt.
Nicht nur Studios, auch sogenannte „Casetas“ mit weniger als 20 Quadratmetern Fläche werden zahlreich auf rustikalem Grund angeboten – oft ohne rechtliche Genehmigung. In Cala Major etwa steht ein 24-Quadratmeter-Studio für 140.000 Euro zum Verkauf, ein weiteres in derselben Gegend für 159.000 Euro. In Can Picafort wird eine 24-Quadratmeter-Wohnung für 35.000 Euro angeboten.
Vermarktung vielfach strafbar
José Miguel Artieda macht nicht die Plattformen verantwortlich, auf denen diese Anzeigen erscheinen – sie könnten nicht wissen, welche rechtlichen Mindestmaße in jeder Autonomen Region gelten. Vielmehr sei das Problem die fehlende Regulierung. Dabei ist die Vermarktung solcher Unterkünfte in vielen Fällen strafbar.
Die balearische Wohnungsbaubehörde betont, dass sie inzwischen aktiv gegen die "Infraviviendas" vorgehe – sowohl auf Hinweise aus der Bevölkerung als auch bei offensichtlichen Verstößen in Immobilienportalen. Die Zahl der verhängten Sanktionen sei zuletzt deutlich gestiegen: 2023 gab es 46 Bußgeldbescheide mit einem Gesamtvolumen von 373.217 Euro. Im Jahr zuvor waren es 26, 2022 lediglich 15. /jk
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