Ex-Forbes-Star Carsten H. erhält Haftstrafe wegen Steuerbetrugs auf Mallorca
Der deutsche Unternehmer Carsten H. wurde in Palma wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft verurteilt – es geht um 630.000 Euro beim Verkauf einer Luxusvilla

Die Luxusvilla befindet sich in Son Vida. / Nele Bendgens
Der deutsche Unternehmer Carsten H., der über einen langen Zeitraum auf Mallorca lebte, ist vom Titelbild des renommierten Wirtschaftsmagazins Forbes auf die Anklagebank geraten. Das Gericht der Ersten Kammer der Audiencia Provincial von Palma verurteilte ihn wegen eines Steuerdelikts zu zwei Jahren Haft. Zusätzlich wurde eine Geldstrafe in Höhe von 630.000 Euro verhängt – exakt der Betrag, den H. an Steuern aus dem Gewinn beim Verkauf einer Luxusimmobilie in der Urbanisation Son Vida nicht entrichtet hatte.
In demselben Urteil wurde der mallorquinische Anwalt des Unternehmers freigesprochen. Zwar hatte die Staatsanwaltschaft – nicht jedoch die Steuerbehörde – auch ihn wegen der ausstehenden Steuerzahlungen angeklagt. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht, da der Anwalt lediglich als Verwalter der Immobiliengesellschaft fungiert hatte und sein Amt niederlegte, als ihm klar wurde, dass sein Mandant nicht gewillt war, die fälligen Steuern zu zahlen.
Von der Schweiz auf die Insel
Wie aus dem Urteil hervorgeht, gründete H. im Jahr 2007 eine Gesellschaft in der Schweiz und errichtete gleichzeitig eine Tochterfirma auf Mallorca. Noch im selben Jahr erwarb er über diese Gesellschaft eine Immobilie in einer exklusiven Wohnlage von Palma für knapp drei Millionen Euro. Obwohl das Objekt offiziell als Handelsware deklariert wurde, nutzte es der Angeklagte als Hauptwohnsitz. Finanziert wurde der Kauf über ein Darlehen von 2,5 Millionen Euro, abgesichert durch eine Hypothek. Drei Jahre später nahm H. bei einem anderen Kreditinstitut ein weiteres Darlehen über 4,3 Millionen Euro auf, mit dem unter anderem die erste Hypothek abgelöst wurde.
Im Jahr 2012 verkaufte der Unternehmer die Luxusimmobilie an ein deutsches Unternehmen für sechs Millionen Euro. Zwei Millionen Euro wurden direkt auf sein Konto überwiesen, der Rest diente dazu, dass der Käufer die bestehenden Kredite übernahm.
Durch diesen Verkauf erzielte H. laut Gericht einen Gewinn von 2,1 Millionen Euro. Darauf hätte er Körperschaftsteuer zahlen müssen. Sein damaliger Anwalt, der zugleich als Verwalter der Gesellschaft fungierte, wies ihn mehrfach darauf hin, dass 630.000 Euro an das Finanzamt abzuführen seien. Der Unternehmer vertröstete seinen Berater jedoch wiederholt, sodass es nie zu einer Zahlung kam. Schließlich legte der Anwalt sein Amt nieder und informierte die Steuerbehörde darüber, dass sein Mandant keinerlei Bereitschaft zeige, die Steuerschuld zu begleichen.
Erneute Versteigerung
Der Fall weist weitere Besonderheiten auf. So informierte H. die Bank, die ihm das Darlehen gewährt hatte, nicht über den Verkauf der Immobilie. Zudem stellte sich heraus, dass der Käufer über eine Gesellschaft agierte, deren Verantwortlicher später wegen anderer Delikte in Deutschland inhaftiert wurde. Nach der Insolvenz des Unternehmens hatte die finanzierende Bank erhebliche Schwierigkeiten, ihr Geld zurückzuerhalten. Erst nach einer erneuten Versteigerung der Immobilie konnte der Schaden teilweise ausgeglichen werden.
Darüber hinaus versuchte H. laut Gericht, durch weitere unzulässige Steuertricks seine Abgabenlast zu senken. So machte er private Autokosten sowie Bußgelder aus Verkehrsverstößen steuerlich geltend. Auch die Gehaltszahlungen für die Reinigungskraft seiner Villa in Son Vida setzte er von der Steuer ab.
Zum Prozess erschien Carsten H. nicht persönlich. Er wurde per Videokonferenz aus Dubai zugeschaltet und erklärte, er könne das Land wegen offener Forderungen nicht verlassen. In seiner Aussage schob er die Verantwortung seinem Anwalt zu und gab an, keine Zeichnungsberechtigung in der Gesellschaft gehabt zu haben. Das Gericht schenkte dieser Darstellung keinen Glauben.
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