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Parlament auf Mallorca debattiert über Vorstoß zur Beschränkung von Immobilienkäufen durch Nicht-Residenten

Der Gesetzentwurf von Més per Mallorca sieht vor, dass Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt Maßnahmen ergreifen können, um den Erwerb von Immobilien einzuschränken

Gerade auch Deià ist bei nicht auf der Insel ansässigen Immobilienkäufern als Zweitwohnsitz beliebt.

Gerade auch Deià ist bei nicht auf der Insel ansässigen Immobilienkäufern als Zweitwohnsitz beliebt. / DM

Die möglichen Beschränkungen für Nicht-Residenten bei Immobilienkäufen auf Mallorca und den Nachbarinseln kommen einmal mehr auf die Tagesordnung: Das Balearen-Parlament wird am Dienstag (24.2.) über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten, den die linke Regionalpartei Més per Mallorca bereits 2024 eingebracht hat. Die Initiative der Ökopartei will eine grundlegende Debatte über den Zugang zu Wohnraum anstoßen.

Der Gesetzentwurf räumt ein, dass eine solche Beschränkung mit dem Prinzip des freien Kapitalverkehrs in der Europäischen Union kollidieren könnte. Er argumentiert jedoch, die Maßnahme sei aus Gründen des Gemeinwohls – insbesondere zum Schutz des Rechts auf Wohnen und zur Wahrung des sozialen Zusammenhalts – gerechtfertigt. Die parlamentarische Debatte findet vor dem Hintergrund von starkem gesellschaftlichen Druck statt sowie der Notwendigkeit, in der Wohnungsfrage zu handeln.

Der Vorschlag trägt den Titel „Gesetz zur Gewährleistung der Wohnnutzung von Immobilien und gegen Spekulation auf den Balearen“. Er sieht vor, in Gemeinden mit besonders angespannter Wohnsituation außergewöhnliche und zeitlich befristete Beschränkungen einzuführen, wenn der Immobilienmarkt stark unter Druck steht und der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum für die ansässige Bevölkerung nicht mehr gewährleistet ist. In der Begründung zeichnet der Text ein deutliches Bild der Lage: Die durchschnittlichen Kaufpreise sind seit der Corona-Pandemie um rund 30 Prozent gestiegen, die Mieten um nahezu 40 Prozent. Der Quadratmeterpreis hat sich seit 2015 nahezu verdoppelt.

Voraussetzung für Kauf: Mindestens drei Jahre auf den Balearen gemeldet sein

Zudem hebt Més per Mallorca in der Initiative hervor, dass die Balearen landesweit die höchsten Immobilienpreise aufweisen und mit 25 Prozent den größten Anteil an Käufen durch Nicht-Residenten verzeichnen. Hinzu kommt ein großer Bestand an leerstehenden Wohnungen und Zweitwohnsitzen.

Kern der Initiative ist die Regelung, dass in Gemeinden, die das Gesetz anwenden, nur jene Personen eine Wohnung erwerben dürfen, die seit mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren ihren gewöhnlichen Wohnsitz auf den Balearen nachweisen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Entscheidend wäre also nicht die Herkunft, sondern der tatsächliche Wohnsitz. Um diese Frage hatte es in der öffentlichen Debatte lange Unklarheit gegeben, als das Thema erstmals nach langer Zeit 2022 wieder aufkam.

So soll die Beschränkung genau aussehen

Darüber hinaus soll juristischen Personen der Erwerb von Wohnimmobilien untersagt werden, mit Ausnahme öffentlicher Verwaltungen, wenn sie wohnungspolitische Maßnahmen durchsetzen will. Auch Personen, die bereits Eigentümer einer weiteren Immobilie in Spanien oder in ihrem Herkunftsland sind, sollen vom Kauf ausgeschlossen werden. Geschäfte, die gegen diese Vorgaben verstoßen, wären nach Vorstellung von Més per Mallorca nichtig und könnten nicht ins Grundbuch eingetragen werden.

Das Gesetz würde nicht automatisch in allen Gemeinden der Balearen gelten. Vielmehr könnten die Gemeinderäte mit absoluter Mehrheit beschließen, eine oder mehrere der vorgesehenen Maßnahmen zu aktivieren – sofern sie eine erhebliche Marktanspannung nachweisen, etwa durch überdurchschnittliche Preissteigerungen, hohe Anteile an Leerstand oder Zweitwohnungen, eine starke Hypothekenbelastung oder Preise deutlich über dem Landesdurchschnitt. Die Beschränkungen wären auf zehn Jahre befristet, mit Verlängerungsoption, und könnten vorzeitig aufgehoben werden, wenn sich der Markt nachweislich stabilisiert.

Keine touristische Vermietung möglich

Zudem ist eine allgemeine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Inkrafttreten vorgesehen, damit die Gemeinden prüfen können, ob sie die Maßnahmen anwenden wollen. Wer unter den neuen Bedingungen eine Immobilie erwirbt, müsste dort mindestens zehn Jahre lang seinen tatsächlichen Wohnsitz behalten und dürfte sie in dieser Zeit weder touristisch vermieten noch einer anderen Nutzung zuführen. Vorgesehen sind Kontrollmechanismen und ein Sanktionssystem mit Geldbußen von bis zu 25 Prozent des Kaufpreises in besonders schweren Fällen.

Kaum Chancen auf Umsetzung

Bereits 2023 hatte die Europäische Kommission in Person von Mairead McGuiness, der Kommissarin für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, darauf verwiesen, dass die derzeit gültige Gesetzgebung in der EU "Beschränkungen der Geldbewegungen für den Kauf von Immobilien an Nicht-Residenten verbietet".

McGuiness ließ allerdings eine Hintertür offen. Sollten derartige Beschränkungen ausreichend gerechtfertigt sein, seien sie denkbar. Eine Entscheidung über das Thema müsste ohnehin der Europäische Gerichtshof treffen. Auch im spanischen Parlament war der Versuch einer Einschränkung beim Immobilienkauf durchgefallen.

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