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Acht-Quadratmeter-Hütte auf Mallorca zur Miete angeboten: Guardia Civil zeigt den Vermieter wegen Preiswucher an

Das Häuschen sei "ideal zum Abschalten", hieß es im Inserat. Knapp 700 Euro sollte es pro Monat Miete kosten

Knapp 700 Euro Miete pro Monat sollte dieser Schuppen kosten.

Knapp 700 Euro Miete pro Monat sollte dieser Schuppen kosten. / Guardia Civil

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Die Guardia Civil auf Mallorca hat den Vermieter eines kleinen Häuschens wegen mehrerer Vergehen angezeigt. Wie aus einer am Mittwoch (18.3.) verschickten Pressemitteilung hervorgeht, handelte es sich bei der acht Quadratmeter großen Hütte um einen Schwarzbau. Zudem sei der aufgerufene Mietpreis viel zu hoch gewesen.

In der vergangenen Woche veröffentlichte der Vermieter das Wohnungsinserat auf der Plattform Idealista. Die Anzeige ging in verschiedenen Foren viral, weil es ein erneutes Armutszeugnis der Wohnsituation auf Mallorca darstellt. Die mallorquinische Zeitung "Ultima Hora" griff das Thema auf, wodurch die Guardia Civil darauf aufmerksam wurde. Als die MZ das Inserat am selben Tag suchte, war es bereits gelöscht.

So wurde die Hütte angepriesen

Die Beamten suchten direkt das Grundstück in María de la Salud auf. In der Anzeige wurde es als "ideal zum Abschalten" beworben. Für die angeblich 25 Quadratmeter große Wohnfläche rief der Vermieter einen Preis in Höhe von 695 Euro auf. Strom sollte mit Solarpaneelen erzeugt werden, Wasser komme aus einem Brunnen. Die Küche funktioniere mit Gas, auf dem 7.000 Quadratmeter großen Grundstück können sich auch Haustiere austoben.

Mehr als halb so klein wie beschrieben

"Es war ein Wucherpreis für die angebotenen Quadratmeter an Wohnfläche und den Zustand der Wohnung", heißt es in der Pressemitteilung. Statt 25 Quadratmeter seien es nur knapp mehr als zehn Quadratmeter gewesen, acht davon bewohnbar. Wie die Guardia Civil schreibt, sei der landwirtschaftliche Schuppen erst kürzlich umgebaut worden, um ihn zu einer Wohnung umzufunktionieren.

Die Polizei zeigte den Vorfall bei mehreren Behörden an: Bei der Wohnbehörde, da die Hütte nicht als Wohnung klassifiziert war. Bei der Baubehörde, da der Umbau zu einer Wohnung nicht genehmigt war. Und zuletzt noch beim Wasser- und Meeresministerium, da der Brunnen keine Genehmigung hatte.

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