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Nach dem Hauskauf kam der Termitenschock: Gericht auf Mallorca gibt Käufern recht

Ein Gericht in Palma hat die Verkäufer zur Rückzahlung von mehreren tausend Euro wegen Termitenbefalls verurteilt, der erst nach dem Kauf entdeckt wurde

In Calvià wurde das Haus mit den Termiten verkauft.

In Calvià wurde das Haus mit den Termiten verkauft. / Redaktion DM

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Redaktion DM

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Das Landgericht von Palma hat ein Paar dazu verurteilt, 6169 Euro an die Käufer eines Hauses in Calvià zurückzuzahlen. Die Immobilie war im Juni 2021 verkauft worden. Nach dem Kauf stellten die neuen Eigentümer fest, dass mehrere Türrahmen von Termiten befallen waren. Das Gericht wertete dies als versteckten Mangel.

Die Richter bestätigten damit ein früheres Urteil eines Gerichts in Palma. Dieses hatte bereits im November 2022 entschieden, dass der Befall für die Käufer beim Erwerb nicht erkennbar gewesen sei. Nach Einschätzung der Richter waren spezielle Untersuchungen nötig, um die Schäden festzustellen.

Zwei Monate nach dem Kauf Termiten entdeckt

Laut Urteil waren alle sieben Türrahmen des Hauses betroffen. Ein Gutachter hatte den Befall im August 2021 entdeckt, rund zwei Monate nach dem Kauf. In zwei Rahmen wurden aktive Termiten festgestellt, an den übrigen fünf fanden sich frühere Fraßschäden.

Eine Rolle spielte auch, dass ein Nachbar den Verkäufer bereits im Januar 2020 über Termiten in seinem eigenen Haus informiert hatte. Zwar ließen die späteren Verkäufer im August 2020 eine Kontrolle durchführen, bei der die Experten keine Tiere vorfinden konnte. Dennoch teilten sie dem Fachmann nicht mit, dass im Nachbarhaus Termiten festgestellt worden waren.

Die Verkäufer hatten Berufung eingelegt und bestritten, ein Haus mit versteckten Mängeln verkauft zu haben. Sie verwiesen unter anderem auf vorherige Besichtigungen und eine Kontrolle durch eine Schädlingsbekämpfungsfirma. Das Gericht wies die Berufung jedoch zurück und erlegte ihnen zudem die Verfahrenskosten auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. /slr

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