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23 Jahre nach dem Abrissbescheid: Schwarzbau auf Mallorca muss jetzt doch weg

Die für die Abrisse auf Mallorca zuständige Agència de la Defensa del Territori (ADT) beim Inselrat hat nach aktuellen Zahlen in den vergangenen zehn Jahren Strafen wegen Schwarzbauten in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro verhängt

Das Gebäude muss abgerissen werden (Symbolbild).

Das Gebäude muss abgerissen werden (Symbolbild). / Freepik

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Dass ein Schwarzbau auch 20 Jahre nach der ersten Anzeige noch abgerissen werden kann, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Sa Pobla. Dort hatte der Inselrat im November 2001 eine Inspektion auf einem Grundstück vorgenommen, auf dem ein nicht genehmigter Bau entstanden war. 2002 wurde ein Verfahren gegen den Bauherren eingeleitet, an das sich eine erneute Inspektion 2003 anschloss, als die Bauarbeiten abgeschlossen waren. Es wurde eine Geldstrafe verhängt sowie im Oktober 2003 ein Abrissbescheid ausgestellt. Damit ging die Sache vor Gericht, denn der Eigentümer gab nicht klein bei.

2005 wurde der Einspruch gegen die Geldstrafe abgelehnt und erst 2015 dann der Einspruch gegen den Abrissbescheid. Als die Behörden merkten, dass der Schwarzbau weiterhin existierte, wurde der Abrissbescheid aus dem Jahr 2003 erneuert. Ein weiterer Einspruch wurde abgelehnt. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof der Balearen den ersten Abrissbescheid bestätigt und ebenso eine Zwangsstrafe von 9.765 Euro für den Eigentümer für die wiederholte Weigerung, den Schwarzbau abzureißen.

Strafen in Höhe von 46 Millionen Euro

Die für die Abrisse auf Mallorca zuständige Agència de la Defensa del Territori (ADT) beim Inselrat hat nach aktuellen Zahlen in den vergangenen zehn Jahren Strafen wegen Schwarzbauten in Höhe von mehr als 46 Millionen Euro verhängt. Wie das „Diario de Mallorca“ schreibt, sprach die ADT zwischen 2016 und 2025 insgesamt 1.595 Sanktionen aus. Im vergangenen Jahr waren es 4,7 Millionen Euro. Höher lagen die Summen 2022 mit 6,6 Millionen Euro und 2021 mit sieben Millionen Euro. In 623 Fällen sprach die ADT außerdem Zwangsstrafen gegen die Eigentümer aus, die die Abrissbescheide nicht ausführen wollten. Ein Problem ist, dass zwischen dem Strafbescheid und der Zahlung teilweise mehrere Jahre liegen können.

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