Wer in diesem Jahr 18 geworden ist und in Spanien gemeldet ist, kann eine ganz besondere Kultur- und Konjunkturförderung in Anspruch nehmen: Einen Gutschein, etwa für Konzerte, Theaterbesuche, Abonnements und Bücher, im Wert von insgesamt 400 Euro. Die Frist, um diesen „Bono Cultural Joven“ zu beantragen, ist am 25. Juli angelaufen und läuft bis zum 15. Oktober. Die spanische Regierung lässt sich die Maßnahme an die 210 Millionen Euro kosten, insgesamt könnten somit 500.000 junge Leute den Gutschein in Anspruch nehmen. Auch in Spanien lebende Ausländer können ihn beantragen.

Um die von Correos vertriebene Gutschein-Karte physisch oder virtuell zu erhalten, müssen die 18-Jährigen den digitalen Ausweis cl@ve besitzen oder aber auf der Regierungswebsite sede.fnmt.gob.es/certificados ein gleichwertiges elektronisches Zertifikat beantragen. Danach muss auf der Website bonoculturajoven.gob.es ein Formular ausgefüllt werden. Der Beschreibung im Netz und den dort hinterlegten häufigen Fragen und Antworten zufolge ist die weitere Beantragung nicht ganz unkompliziert und mit manchen bürokratischen Fallstricken versehen, aber vielleicht haben die digital natives damit ja keine Probleme.

Anfang der Woche hatten sich auf dem Portal bereits 525 Unternehmen und kulturelle Einrichtungen angemeldet, um ihre Angebote zu unterbreiten. Die 18-Jährigen müssen Produkte und Leistungen erwerben, die sie innerhalb eines Jahres (ab dem Zeitpunkt ihrer Anmeldung) nutzen können, denn der Gutschein kann nur innerhalb dieser 365 Tage eingelöst werden. Der Gegenwert von 400 Euro ist dabei auf verschiedene Sparten der Kulturproduktion aufzuteilen.

Worin die 400 Euro investiert werden können

  • 200 Euro gibt es für die Wahrnehmung von Livemusik, Bühnenkunst, „Kulturerbe“ und audiovisueller Kunst. Beispiele sind Eintrittskarten und Dauerkarten für Ausstellungen, Konzerte, Kino, Museen, Bibliotheken, Ausstellungen und Theater, Literatur- oder Musikfestivals.
  • 100 Euro für kulturelle Produkte in physischer Form. Das sind zum Beispiel Bücher, Zeitschriften, Zeitungen oder andere Periodika, Videospiele, Noten, Schallplatten, CDs, DVDs oder Blu-Ray.
  • 100 Euro sind für digitale Produkte oder Online-Konsum vorgesehen. Beispiele sind Abonnements und Leihgebühren für Musik-, Lese- oder Audioplattformen, Kauf von Hörbüchern und E-Books, Abonnements für das Herunterladen von Multimediadateien (Podcasts), Online-Videospiele, digitale Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften oder andere Periodika.