Das „e“ ist ein toller Buchstabe. Nicht nur ist er etwa im Deutschen, Englischen, Französischen, Spanischen und Katalanischen der meistbenutzte Buchstabe. Wir finden ihn auch so toll, dass wir ihn gerne gleich doppelt nehmen: Tee, Schnee, Klee, Püree.

Dass ein „e“ aber nicht gleich ein „e“ ist, das hat nun juristische Ausmaße angenommen. Ende vergangener Woche entschied das Oberlandesgericht der Balearen, dass der kleine mallorquinische Brauseproduzent Pep Lemon seine Cola nicht Pep Cola nennen darf. Der US-Getränkeriese Pepsi hatte moniert, es bestünde Verwechslungsgefahr für den Konsumenten.

Nachdem der erste Schock über dieses aus Konsumentenperspektive zumindest überraschende Urteil überwunden war, lud Pep Lemon am Dienstag (11.10.) zu einer Pressekonferenz. Mit Hilfe des Anwalts Guillem Alcover und des Philologen Nicolau Dols erläuterte die Firma ihren Standpunkt.

Pep, das dürfte einem breiten Publikum zumindest durch das Beispiel des Fußballtrainers Pep Guardiola bekannt sein, ist die katalanische Kurzform für Josep, also Josef. Das hat erstmal mit Pepsi nicht viel zu tun.

Viel schwerer wiegt aber die Phonetik: Das „e“ in Pep ist von jeher und für jeden Katalanisch-Sprecher unzweideutig offen. Es ähnelt dem „ä“ im deutschen Wort „hätte“. Pepsi wird seit Lebzeiten hingegen mit einem geschlossenen „e“ gesprochen. Zudem komme die Wortbindung hinzu, erklärt Dols. Im Begriff ‚Pepsi Cola‘ werde das zweite ‚p‘ als solches gesprochen, während es bei ‚Pep Cola‘ durch einen überleitenden ‚k‘-Klang ersetzt werde. „Wenn in einem einsilbigen Wort, das aus nur drei Buchstaben besteht, nur ein einziger Buchststabe phonetisch gleich ist, dürfte die Verwechslungsgefahr doch eher gering sein“, so das Fazit des Sprachenforschers der Balearen-Uni.

Sogar die Staatsanwaltschaft erkannte diese Unterschiede an, erklärte sie aber als unzureichend. Umso verwunderlicher nun, dass das Gericht diese Feinheiten in der recht knappen Urteilsbegründung ignorierte und erklärte ,„e“ und „e“ seien dasselbe.

Das will Pep Lemon nicht auf sich sitzen lassen und zieht nun vor den Obersten Gerichtshof Spaniens. „Wir ärgern uns nicht so sehr darüber, dass wir verloren haben, sondern wie“, erklärte Firmensprecherin Carme Verdaguer. Denn wenn man sich schon die Mühe macht, phonetische Einzelheiten darzulegen, könne man vom Gericht doch in der Urteilsbegründung erwarten, dass es darauf eingehe, ergänzt der Anwalt Alcover. „Auch wenn sie uns nur erklären, dass wir falsch liegen.“

Für eine kleine Firma wie Pep Lemon wäre eine Namensänderung finanziell eine Herausforderung, gibt Verdaguer zu. Aber irgendwie geht es auch ums Prinzip. Denn „e“ ist halt nicht immer „e“. Genauso wie Pep Lemon, ob besser oder schlechter, nicht Pepsi ist.