Einen Strafzettel im Urlaub auf Mallorca hatten deutsche Besucher in der Vergangenheit spätestens nach der Rückkehr in die Heimat wieder vergessen. Künftig soll das nicht mehr so leicht sein. Die Stadt Palma will die Parksünder aus dem Ausland an die begangene Ordnungswidrigkeit per Post erinnern. Ein von der Kommune beauftragtes Unternehmen soll die Adressen ausfindig machen und die Bußgeldbescheide in der jeweiligen Landessprache zustellen. „Über die Mietwagenfirmen oder die Zulassungsstellen können die Kontaktdaten der Personen gesucht werden", erklärt eine Sprecherin der Stadt.

Am Mittwoch (13.4.) legte der Stadtrat die Konditionen für eine Ausschreibung fest, mit der eine externe Firma zur Eintreibung der Gelder gefunden werden soll. Ab Juni oder Juli soll das Unternehmen bereits aktiv werden. In der zehnmonatigen Pilotphase rechnet die Stadt laut Stadtrat José Hila mit Einnahmen von 150.000 Euro. Davon soll das beauftragte Unternehmen 45 Prozent für sich behalten dürfen.

Doch die Zahlung der Knöllchen aus Palma ist für deutsche Urlauber trotz der expliziten Aufforderung weiterhin eine freiwillige Angelegenheit. „Wir haben kein rechtliches Instrument, um Druck zu machen und es im Zweifelsfall zu einer Vollstreckung kommen zu lassen", sagt die Sprecherin der Stadt. Mit der Maßnahme hofft die Stadt schlichtweg auf das Einsehen der Autofahrer.

Die Einzahlung auf das Konto der Stadt Palma soll problemlos in jeder Bank möglich sein. Weiterführende Informationen über die Sanktionen sollen die Betroffenen künftig außerdem auf einer mehrsprachigen Internetseite finden. Städte in Italien, Großbritannien und Skandinavien setzen das in Palma geplante System nach Angaben des Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) erfolgreich ein.

Für deutsche Verkehrssünder im europäischen Ausland, also auch auf Mallorca, könnte es in naher Zukunft aber noch deutlich gefährlicher werden. Am 28. Oktober 2010 wurde in der Bundesrepublik ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005 umgesetzt. „Seitdem bestehen die rechtlichen Voraussetzungen zur rechtlichen Vollstreckung von Bußgeldern bis zum Gerichtsvollzieher", erklärt Rechtsexperte Michael Nissen vom ADAC. Sämtliche Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparken und andere Verkehrsvergehen ab einer Höhe von 70 Euro können so eingetrieben werden. Die Gesamtsumme berechnet sich nicht nur aus der Geldbuße, sondern auch aus den Verwaltungsgebühren. „Da können dann auch auf einen Strafzettel von 35 Euro weitere 35 Euro draufgelegt werden." Um das Geld eintreiben zu können, müssen die jeweiligen ausländischen Behörden den Betroffenen in der Bundesrepublik die Knöllchen auf Deutsch zustellen. Druck können sie über das Bundesamt für Justiz machen. „Dieses tritt dann an die Betroffenen heran und diese haben zwei Wochen Zeit, Stellung zu nehmen."

So weit die Theorie. Bislang ist dem ADAC kein einziger Fall bekannt, bei dem die neue Rechtslage genutzt worden ist. „Aber ich denke, nach der Reisesaison werden die ersten Fälle kommen", sagt Nissen. Über Privatfirmen, wie es die Stadt Palma plant, können die Geldbußen aber weiterhin nicht vollstreckt werden. „Dazu muss der offizielle Weg gegangen werden. In Spanien sind die Strafgerichte die zuständigen Stellen, die sich an das Bundesamt für Justiz wenden müssten."

Die über die Grenzen hinweg vollstreckten Bußgelder sollen in der Kasse des Landes des Betroffenen verbleiben, also bei in Deutschland gemeldeten Deutschen in Deutschland. Deswegen dürfte sich der Ehrgeiz spanischer Beamter, ihre deutschen Kollegen in Marsch zu setzen, stark in Grenzen halten.

Deutsche Autofahrer, die in Spanien Verkehrsverstöße begangen haben, könnten aber auch noch anderweitig belangt werden. Wenn sie erneut nach Spanien reisen, kann das Bußgeld jederzeit vollstreckt werden, wenn sie dort identifiziert werden.

In der Printausgabe vom 21. April (Nummer 572) lesen Sie außerdem:

- Vier Jahre in schwerer See: Bilanz von Mitte-Links

- Serie Gemeindewahlen, Teil VI: Alcúdia

- Fremde Heimat Mallorca: Auswanderer im Inselurlaub

- Immobilienmaklerin Lucie Hauri feiert 30-jähriges Firmenbestehen

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