Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat eine Geldstrafe für die Eisenbahngesellschaft Tren de Sóller in Höhe von 318.000 Euro aufgehoben. Die Betreibergesellschaft des Bummelzugs "Roter Blitz", der zwischen Palma und Sóller an der Nordküste von Mallorca verkehrt, war zu der Geldbuße im Jahr 2008 verurteilt worden. Das Gericht in erster Instanz hatte es als erwiesen angesehen, dass die Gesellschaft ihre marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und Fahrkarten bevorzugt an Kunden vertrieben habe, die auch eine Schiffsfahrt von Port de Sóller an den Strand von Sa Calobra bei einer Ausflugsfirma buchten.

In dem jetzigen Urteil wird zwar die marktbeherrschende Stellung von Tren de Sóller bestätigt. Es könne jedoch nicht davon die Rede sein, dass diese Stellung ausgenutzt worden sei, da es sich um eine Konzession handle. Es liege in ihrer Natur, dass es in diesem Bereich nur einen Anbieter und deswegen keinen Wettbewerb gebe.