Die Küstenbehörde hat den Erbauer einer Sandburg in Port de Pollença im Nordosten von Mallorca mit einer Geldbuße von 2.160 Euro belegt. Wie am 27. November im balearischen Gesetzesblatt (Boib) veröffentlicht wurde, wird den Künstlern vorgeworfen, ohne Genehmigung der Küstenbehörde auf einer Fläche von 18 Quadratmetern an der Playa de Albercutx eine Sandkonstruktion errichtet zu haben. Da keine Rechtsmittel eingelegt worden seien und der Tatbestand nachgewiesen werden könne, sei die Geldbuße nun offiziell, heißt es.

Zwar verbietet das Küstengesetz nicht explizit den Bau von Sandburgen. Die Inspektoren, die die Erbauer auf frischer Tat "ertappten", wandten jedoch Artikel 90 an, wonach solche Handlungen als Verstöße anzusehen seien, die "Güter der öffentlichen Strandzone ohne Genehmigung schadeten oder beeinträchtigten". Der Strand gilt in Spanien als öffentliches Gemeingut, speziell für die gewerbliche Nutzung sind Genehmigungen erforderlich.

Wie es bei der Gemeindeverwaltung von Pollença heißt, seien im vergangenen Sommer zwei verschiedene Gruppen von Sandburgenbauer an den Stränden unterwegs gewesen. In den kommunalen Vorschriften sei die Tätigkeit nicht reglementiert, die Zuständigkeit liege bei der Küstenbehörde. Die Werke aus Sand, die auch an vielen anderen Stränden auf Mallorca im Sommer entstehen, sind oft keine klassischen Sandburgen, sondern Szenen mit Phantasiegestalten oder Tieren, für die von den Urlaubern eine Spende erbeten wird.