Mehr als 70 Jahre nach Ende des Spanischen Bürgerkriegs (1936 - 1939) geht die Justiz nun doch Kriegsverbrechen aus dieser Zeit nach. Das Landgericht in Barcelona entschied am Mittwoch (23.1.), dass Ermittlungen wegen der Bombardements der katalanischen Metropole aufgenommen werden müssen und ließ eine entsprechende Klage zu. Es wies eine gegenteilige Entscheidung einer anderen Kammer ab. Es ist das erste Mal, dass ein spanisches Gericht im Zusammenhang mit dem Bürgerkrieg die international geltende Gesetzgebung anwenden will.

Kläger sind zwei Bombenopfer und die Vereinigung antifaschistischer Italiener in Barcelona. Die Klage richtet sich gegen 21 Mitglieder der Bomberformation "Squadra Legionaria Baleares", die im Januar 1938 auf Seiten der aufständischen Militärs um Francisco Franco von Mallorca kommend Barcelona bombardiert hatte. Dabei entstanden große Schäden vor allem im Umkreis der "Plaça Felip Neri". Als ein Argument führen die Kläger an, dass die Kriegsfront zum damaligen Zeitpunkt weit entfernt gewesen sei. Außerdem habe es sich um zivile Ziele gehandelt. Jetzt muss herausgefunden werden, welche der 21 Beklagten noch leben und wo sie sich aufhalten.

Der faschistische Diktator Benito Mussolini unterhielt damals drei Basen auf Mallorca und befahl auch mehrere Angriffe ohne vorherige Absprache mit Franco. Die Insel war seit Beginn des Kriegs im Juli 1936 eine Bastion der Aufständischen.

Die Klage war zunächst im vergangenen Jahr beim Obersten Gericht Spaniens, der "Audiencia Nacional" in Madrid, eingereicht worden. Dieses erklärte sich aber für nicht zuständig.