Der Oberstaatsanwalt der Balearen, Bartolomé Barceló, hat eine von Oppositionspolitikern eingereichte Strafanzeige gegen Balearen-Premier José Ramón Bauzá zu den Akten gelegt. Darin war dem Politiker der konservativen Volkspartei (PP) unter anderem Amtsmissbrauch und Insiderhandel vorgeworfen worden. Bauzá soll, so die Opposition, einerseits seine privaten Geschäfte nicht ordungsgemäß gegenüber dem Parlament angegeben haben, zum anderen aber auch einen Geschäftspartner zeitweise als Geschäftsführer des Inselsenders IB3 eingesetzt haben.

Barceló begründete seine Entscheidung damit, dass nicht Bauzá die Ernennung des Geschäftspartners vorgenommen habe, sondern der stellvertretende Intendant von IB3. Was die nicht angegebenen Geschäftstätigkeiten betrifft - Bauzá hatte verschwiegen, dass er Inhaber eines Sanitärvertriebs sowie Miteigentümer einer Weinhandlung ist -, handele es sich hierbei nur um erlaubte Vermögensverwaltung. Die Geschäftstätigkeit beider Firmen ruht.

Barceló übernimmt damit die Argumentation zweier Regierungsjuristen, die vergangenes Jahr empfohlen hatten, eine interne Untersuchung gegen den Ministerpräsidenten einzustellen. Die Entscheidung des Oberstaatsanwalts wurde erst jetzt bekannt. Unterzeichnet hatte er sie bereits am 16. Januar, just an jenem Tag, an dem er als Oberstaatsanwalt der Balearen bestätigt wurde.

Weiterhin anhängig ist ein ebenfalls von der Opposition angestrengtes verwaltungsrechtliches Verfahren. Es soll klären, ob das Amt des Ministerpräsidenten mit dem Besitz einer Apotheke unvereinbar ist. Bauzá, von Beruf Apotheker, bezieht Presseberichten zufolge weiterhin Einnahmen aus seiner Apotheke in Marratxí.