Das Oberlandesgericht auf Mallorca hat eine Geldstrafe gegen die irirsche Billigfluglinie Ryanair bestätigt. Die Landesregierung hatte 9.000 Euro von Ryanair verlangt, weil das Unternehmen seinen Kunden erwiesenermaßen nicht gewünschte Zusatzleistungen aufdrängte. Konkret ging es um die Sitzplatzreservierung (8,20 Euro) und den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (14,50 Euro). Für beide Leistungen waren im Online-Formular die entsprechenden Häkchen schon gesetzt, der Kunde musste diese erst explizit entfernen, um Mehrkosten zu verhindern. Diese "aggressive Form" von Zusatzverkäufen müsse sich der Verbraucher nicht gefallen lassen, so das Gericht.

Allerdings wurde die Strafe von 9.000 auf 6.000 Euro herabgesetzt: Zum einen habe das Unternehmen die bemängelten Missstände schon vor der Verhängung der Strafe behoben. Zum anderen befand das Oberlandesgericht weitere Zusatzkosten für legitim: Jeder Passagier könne frei entscheiden, ob er Extra-Gebühren für den Transport von zusätzlichem Handgepäck oder das kostenpflichtige Einsteigen vor den anderen Fluggästen leisten wolle oder nicht. Auch Mehrkosten beim Bezahlen mit bestimmten Kreditkarten-Typen hielten die Richter für gerechtfertigt.