Sie galten als das Traumpaar schlechthin im Kampf gegen Korruption und raffgierige Politiker: Gemeinsam haben sie die Klientelpartei Unió Mallorquina so gut wie zerschlagen, eine Verurteilung des früheren balearischen Ministerpräsidenten Jaume Matas erreicht und in einem der 27 Einzelverfahren des Mammut-Korruptionsprozesses Palma Arena den Schwiegersohn des Königs Iñaki Urdangarin auf die Anklagebank gesetzt.

Doch die Vorladung von Urdangarins Gattin, Königstocher Cristina von Borbón, die an diesem Samstag in Palma vor Gericht vorfahren wird (wobei ihr der Spieß­rutenlauf zwischen den Medienvertretern wohl erspart bleiben wird), könnte nun die Beziehung der beiden Männer, die eigentlich auch privat befreundet sind, nachhaltig schädigen. Denn wenn es um die Infantin geht, sind Ermittlungsrichter José Castro und Staatsanwalt Pedro Horrach alles andere als einer Meinung.

José Castro, der 68-jährige Andalusier kurz vor der Pensionierung, beschuldigt die jüngere der beiden Töchter von König Juan Carlos der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche über die angebliche Consultingfirma Aizóon. In seinen Augen gibt die Beweislage es durchaus her, die Infantin zur Beschuldigten zu erklären. Die Vernehmung in Palma sei unumgänglich, um herauszufinden, ob Cristina lediglich die Rolle einer Komplizin zukam oder sie gar als Urheberin der Betrugs­delikte einzustufen ist. In seinem 227 Seiten starken Vorladungsbeschluss - diese Ausführlichkeit ist genauso außergewöhnlich wie die Beschuldigung eines Mitglieds des Königshauses - liefert Castro plausible Argumente.

Pedro Horrach, 47-jähriger Mallorquiner, hält die Beschuldigung hingegen für ungerechtfertigt - da sie auf einer „absurden, erniedrigenden Verschwörungstheorie“ basiere.

Cristinas Rolle bei Aizóon

Cristina von Borbón ist seit der Gründung im Februar 2003 an Aizóon S.L. beteiligt. Die Gesellschaft gehört zu 50 Prozent ihrem Mann Urdangarin und zu 50 Prozent ihr. Castro vermutet, dass das Ehepaar Aizóon einzig zu dem Zweck gegründet hat, steuerliche Vorteile zu erzielen und nicht ganz koschere Einnahmen aus Urdangarins Geschäften über sein angeblich gemeinnütziges Instituto Nóos privat nutzen zu können. Dem Untersuchungsrichter gegenüber hat ein Notar ausgesagt, die Infantin habe der Firma dabei gewissermaßen als „Steuerschutzschild“ gedient, schließlich ermittelte man in Spanien bislang nicht gegen Mitglieder des Königshauses.

Dass Cristina ihren Namen als Teilhaberin allein als Ehefrau von Iñaki hergegeben habe, wie ihre Verteidigung vermutlich argumentieren wird, will Castro nicht so recht glauben. Schließlich habe die Königstochter 2005 und 2006 nicht nur „Hauptversammlungen“ von Aizóon geleitet, sondern im Namen der Firma auch Dokumente unterschrieben, die teils dubiose Geschäfte ermöglichten - Castro zählt dazu beispielsweise einen Scheinkauf von Aktien.

Staatsanwalt Horrach verweist dagegen darauf, dass die Infantin bei Aizóon nicht die Geschäfte führte, sondern die Firma lediglich zu 50 Prozent besaß. Sie habe in dem betreffenden Zeitraum von Aizóon weder ein Einkommen erhalten noch Einnahmen bezogen, die sie hätte versteuern müssen. In den Augen von Horrach kann nur der geschäftsführende und damit für die Finanzen verantwortliche Teilhaber einer Gesellschaft wegen Steuerdelikten belangt werden. Die Infantin als Mitwisserin der mutmaßlichen Vergehen ihres Ehemannes vorzuverurteilen, sei grundfalsch. „In einer gewöhnlichen Familie weiß die Ehefrau nicht notwendigerweise über die Geschäftstätigkeiten ihres Gatten Bescheid“, nahm er sie vor Kurzem in einem Interview in Schutz.

Das wiederum will Richter Castro der studierten Politikwissenschaftlerin mit einem Master in Internationale Beziehungen, die jahrelang für die Sozialstiftung der Bank La Caixa tätig war, nicht so recht glauben.

Die Infantin hat mit Aizóon-Geldern etliche Privatausgaben beglichen. Mit der Firmenkreditkarte sollen etwa Renovierungsarbeiten in der Villa des ­Prinzenpaares in Barcelona, dem „Palacete de Pedralbes“ bezahlt worden sein. Auch die dort tätigen Hausangestellen soll Cristina schwarz und im Namen von Aizóon verpflichtet haben. Daneben soll die Königstochter mit Firmengeldern allerhand persönliche Dinge finanziert haben - Übernachtungen in einer Lodge in Mosambik, vier Harry-Potter-Bände, Kinder­klamotten, ein Gemälde oder Sushi für 1.402,40 Euro zu ihrem 42. Geburtstag am 13. Juni 2007.

Staatsanwalt Horrach zieht all das gar nicht in Zweifel. Aber: „Persönliche Ausgaben über eine Firma zu begleichen, deren Miteigentümer du bist, ist keine Straftat.“ Ob dies Vorgehen aus ethisch-moralischer Sicht korrekt sei, sei eine andere Frage - die nicht vor Gericht gehöre.

Weniger als 120.000 Euro

Zudem sei die Infantin keinesfalls eine Steuerlast von mehr als 120.000 Euro schuldig geblieben, so Horrach. Solange dieser Grenzwert nicht erreicht werde, sei die Angelegenheit aus strafrechtlicher Sicht nichtig. Sie könne allenfalls eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Dass selbst Richter Castro es für „kaum wahrscheinlich“ hält, dass diese Schwelle überschritten wurde, und trotzdem an der Beschuldigung der Infantin festhält, bezeichnet Horrach als reinsten Irrsinn.

Inzwischen haben auch einige Zeugen und Sachverständigen - die allesamt von Horrach vorgeschlagen wurden - Cristina de Borbón entlastet: Eine Inspektorin des Finanzamtes sagte aus, dass man von Anfang an gewusst habe, dass die Infantin Privatausgaben mit der Firmenkreditkarte bezahlt habe. Zugleich versicherte sie, dass die Königstochter keine Straftat begangen habe. Eine Chefermittlerin der Polizei erklärte indes, dass eine Prüfung der Rechnungen und Ausgaben, die die Infantin für den „Palacete de Pedralbes“ beglichen hatte, keine Hinweise auf Geld­wäsche ergeben hätten.

Castro wirft der Infantin und ihrem Ehemann als den beiden Teilhabern der Gesellschaft Aizóon außerdem vor, dass sie sich nie Gewinne ausgezahlt hätten, obwohl es welche gegeben habe. Stattdessen blieb das Geld der Firma erhalten - um damit nichtsdestotrotz private Anschaffungen zu finanzieren. Aus steuerlicher Sicht habe das den Vorteil, dass das Geld nicht als Gehalt in der persönlichen Steuererklärung von Cristina und Iñaki Urdangarin angegeben werden muss. Gleichzeitig musste die Gesellschaft Aizóon weniger Körperschaftssteuer zahlen, da sie ja höhere Ausgaben hatte.

Auch davon will Staatsanwalt Horrach nichts wissen. Schließlich wisse nicht einmal Castro genau, wie die Aizóon-Einnahmen zu versteuern seien. Stattdessen präsentiere er einen ganzen „Blumenstrauß an Möglichkeiten“, wie Cristina de Borbón ihre Steuererklärung zu machen hätte: allein, zusammen mit Urdangarin, gar nicht … „Es sind die Tatsachen, die die Infantin entlasten, nicht ich“, pflegt Horrach, dem bis zur Pensionierung noch 20 Jahre im Staatsdienst bleiben, seine Haltung zu begründen.