Ein Gericht hat einen Mann wegen Betrug beim Verkauf von Immobilien auf Mallorca zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es in seinem Urteil von Dienstag (22.4.) als erwiesen an, dass der 45-Jährige drei Häuser verkauft hatte, die überhaupt nicht bewohnbar waren.

Der Mann hatte die drei Häuser im Jahr 2004 auf einem Grundstück in Palma de Mallorca erworben. Die rund 40 Jahre alten Immobilien waren bereits stark abgewohnt, verfügten weder über eine Wohnbarkeitsbescheinigung, noch über einen Anschluss an die Kanalisation. Auch gab es größere Baumängel in Folge von Feuchtigkeit.

Der Verurteilte beließ es bei Verschönerungsarbeiten und verkaufte die Immobilien zwischen 2004 und 2005 für Preise zwischen 108.000 und 126.000 Euro. Dabei verschwieg er nicht nur die Baumängel, sondern gab außerdem an, dass der Bau von weiteren Stockwerken möglich sei. Kurz nach dem Verkauf bemerkten die Käufer die ersten Feuchtigkeitsschäden sowie Risse.

Die Richter kamen nun zu dem Schluss, dass der Mann den Verkauf mit betrügerischen Absichten abgewickelt hatte. Neben einer Geldstrafe von 3.000 Euro muss er eine Entschädigung in Höhe von 180.000 Euro an die Betroffenen zahlen.