Ein Deutscher auf Mallorca ist nach einer Schlägerei in Port d'Alcúdia im April 2009, in deren Folge ein Brite zu Tode kam, zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Ein Brite, der ebenfalls beteiligt war, wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt. Das Gericht setzte zudem fest, dass die Angehörigen des Opfers Schmerzensgeld in Höhe von 270.000 Euro erhalten.

Bei dem Opfer handelte es sich um einen 32-jährigen Engländer. Nachdem eine Gruppe von Briten und Deutschen, die in Port d'Alcúdia wohnten, aufeinander losgegangen war, wurde er bewusstlos, erwachte aber wieder und lehnte einen Arztbesuch ab. Er wurde von Freunden zu seinem Apartment gebracht. Stunden später starb er auf dem Weg ins Krankenhaus an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Deutsche dem Opfer mehrere Schläge versetzt hatte, bis dieser zu Boden stürzte. Der verurteilte Brite versetzte ihm einen Fußtritt gegen den Kopf. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von jeweils vier Jahren gefordert. Die Richter verwiesen darauf, dass keiner der Angeklagten den Tod des Opfers gewollt habe. Im Fall des britischen Verurteilten wurden mildernde Umstände gewährt, da er zum Zeitpunkt der Schlägerei stark betrunken war und bereits Schmerzensgeld gezahlt hat. Dem deutschen Verurteilten hielten die Richter vor, dass er im Gegensatz zu dem Briten vom Tatort geflüchtet sei statt sich um das Opfer zu kümmern.