Nach einem siebenjährigen Rechtsstreit hat das balearische Oberlandesgericht den Denkmalschutz für das markante Gesa-Gebäude in Palma de Mallorca bestätigt. Das Gebäude erfülle alle dafür nötigen Voraussetzungen, entschied das Gericht am Mittwoch (16.4.) und hebt damit endgültig eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Februar 2012 auf, die dies in Frage gestellt hatte.

Die verfahrene Situation rund um das Gesa-Gebäude ist vor allem Folge von widersprüchlichen politischen Entscheidungen in Folge der Regierungswechsel. Ursprünglich hatte der Stromversorger Endesa - er hieß früher Gesa - das Gelände 2005 an den katalanischen Bauträger Núñez y Navarro verkauft, als er seinen neuen Firmensitz im Palmas Vorort Coll d‘en Rabassa bezog. Auf dem Gelände sollten an Stelle des Gesa-Gebäudes Luxusapartments hochgezogen werden.

Doch dann stellte die im Inselrat regierende Regionalpartei Unió Mallorquina (UM) das Gebäude unter Denkmalschutz, sodass es nicht mehr abgerissen werden konnte. Als Mitte-Links 2007 in Palmas Rathaus von den Konservativen die Macht übernahm, wurden zudem die umliegenden Grundstücke umgewidmet, um dort einen großen Park anzulegen. Núñez y Navarro sollte stattdessen auf Grundstücken in zweiter und dritter Meereslinie bauen.

Laut einem Gutachten für das Oberlandesgericht ist das Gebäude, das der mallorquinische Architekt Josep Ferragut Pou im Jahr 1977 baute, ein spanienweit herausragendes und unbedingt schützenswertes Beispiel für den sogenannten International Style, der in den USA bis in die 60er Jahre und anschließend in Europa seinen Höhepunkt erlebt hatte. Das zwölfstöckige Bauwerk mit seiner verspiegelten Vorhangfassade sei vergleichbar mit dem Seat-Gebäude in Barcelona oder dem UNO-Sitz in New York.

Die Konservativen hatten zunächst für einen Abriss plädiert. Doch dann wären auf die Stadt Entschädigungsforderungen von mehr als 100 Millionen Euro zugekommen. Der inzwischen PP-geführte Inselrat focht deswegen im Frühjahr 2012 das Urteil aus erster Instanz, das die Denkmalschutz-Erklärung aufgehoben hatte, widerwillig an.