Der Mallorca-Deutsche, der im Januar 2013 eine Wohnung in der Gemeinde Llucmajor angezündet hat, nachdem er dort zwangsgeräumt wurde, ist nun vom Landgericht in Palma de Mallorca wegen Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte zwölf Jahre in dem Haus in der Siedlung Bellavista bei Cala Blava gewohnt, konnte dann aber die Miete nicht mehr bezahlen und wurde schließlich vor die Tür gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft gefordert, die Nebenkläger, die Eigentümer des Chalets, sogar 15 Jahre. Das Gericht sah es zwar als erwiesen an, dass der Mann das Feuer gelegt und damit das Leben der Nachbarn in Gefahr gebracht hatte. Da aber nur ein relativ geringes Risiko bestanden habe, fällten die Richter am Ende ein weitaus milderes Urteil.

Die Verteidigung des Angeklagten argumentierte indes, der Deutsche sei zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen, habe im Affekt gehandelt und sei deshalb freizusprechen. Während des Prozesses, der bereits im März dieses Jahres abgehalten wurde, hatte der Mann ausgesagt, er sei in dem Moment am Boden zerstört und verzweifelt gewesen. Er sei nicht nur arbeitslos gewesen, sondern habe auch den Tod seiner Mutter und seiner Schwester verkraften müssen, weshalb er drei oder vier Flaschen Wein getrunken habe. Anschließend goss er Benzin über einigen alten Familienfotos und zündete sie an. Da sich die Flammen rasend schnell ausbreiteten, habe er ihnen nicht mehr Einhalt gebieten können.