Der spanische Gerichtshof in Madrid hat die Entlassung von 1.190 Mitarbeitern bei Coca Cola und die Schließung der Standorte auf Mallorca, in Madrid, Alicante und Asturien für nichtig erklärt und den Konzern Coca-Cola Iberian Partners zur Wiedereinstellung der letztlich 821 auf die Straße gesetzten Angestellten verpflichtet. Außerdem muss das Unternehmen die Gehälter der Betroffenen rückwirkend auszahlen.

Geklagt hatten gegen das von Coca-Cola Iberian Partners im Februar dieses Jahres eingeleitete ERE-Verfahren, mit dem Mitarbeiter leichter entlassen werden können, wenn es die wirtschafliche Lage erfordert, die Gewerkschaften UGT und CCOO. Während Iberian Partner die Entlassungen und Standortschließungen mit erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen rechtfertigte, kam das Gericht nun zu dem Schluss, dass diese nicht rechtmäßig erfolgt sind.

Schuld an der Unrechtmäßigkeit ist in den Augen der Richter der Zusammenschluss der acht in Spanien und Portugal ansässigen autorisierten Coca Cola-Abfüllunternehmen zu Coca-Cola Iberian Partners im März 2013. Im Zusammenhang mit der Fusion seien einige Justierungen zum Zwecke der Kosteneinsparung erfolgt, darunter auch die im Frühjahr erfolgte Reduktion der Belegschaft sowie die Schließung der Abfüllanlage in Palma de Mallorca. Allerding habe sich der neue Arbeitgeber, der nun die Unternehmensgruppe Iberian Partner ist, zu keinem Zeitpunkt offiziel als solcher konstituiert. Auch sei der Arbeitgeberwechsel den Arbeitnehmervertretern weder mitgeteilt, noch mit diesen besprochen worden.

Die Betriebsräte, die in den früheren Unternehmen nach wie vor bestanden, wurden stattdessen direkt einbestellt, um über die geplanten Entlassungen und Werksschließungen zu sprechen. "Es kam somit zu einem vollständigen und offenkundigen Verstoß gegen die Informations- und Verhandlungspflicht im Falle eines Eigentümerwechsels des Unternehmens", heißt es in dem Urteil. Auch über die geplanten Umstrukturierungsmaßnahmen seien die Arbeitnehmervertreter nur unzureichend informiert worden. Ihnen hätte daher die Grundlage gefehlt, um angemessen über die Vermeidung von Entlassungen verhandeln zu können.

Die Mitarbeiter der Coca Cola-Abfüllanlage in Palma de Mallorca hatten nach Demonstrationen und wochenlangen Streiks und Verhandlungen die Schließung des Standorts auf der Insel Mitte März schließlich akzeptiert. Am Ende habe die große Mehrheit der 67 betroffenen Angestellten dem Angebot des Unternehmens zugestimmt, wonach die Beschäftigten in Altersteilzeit geschickt, versetzt oder gegen eine Abfindungszahlung von maximal 42 Monatsgehältern und zusätzlichen 10.000 Euro entlassen werden.

Die Coca Cola-Produktion auf Mallorca stand bereits seit Anfang Februar still, als die Mitarbeiter in einen unbefristeten Streik getreten sind und das Unternehmen die Lieferung von Rohstoffen eingestellt hatte.