Der "Schwertmörder von Bunyola" muss 17,5 Jahre ins Gefängnis. Das sieht eine Absprache zwischen den Anwälten der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft auf Mallorca vor. Andrés R.G. hatte sich schuldig bekannt und akzeptierte am Montag (23.6.) auch den Schuldspruch des Geschworenengerichts.

Der Mann hatte im April 2013 aus Wut über seine Entlassung als Gärtner auf einer Finca bei Bunyola eine 54-jährige Kollegin, die er dafür verantwortlich gemacht hatte, ermordet.

Der in Bermudas und T-Shirt gekleidete 47-Jährige bat die Familie des Opfers vor Gericht um Verzeihung. Diese muss er nun mit insgesamt 200.000 Euro entschädigen. Die Finca Ca Na Paloni gehört einer ausländischen Besitzerin.