Die Ortspolizei von Palma de Mallorca hat damit begonnen, im Stadtgebiet über die vor kurzem beschlossenen Benimmregeln zu informieren. An der Playa de Palma sollen sie ab der zweiten Junihälfte gelten. Eine Broschüre ("Nebeneinander koexistieren bedeutet respekt") informiert auch auf Deutsch über die neuen Regeln - in einer Übersetzung, die vielleicht nicht jedem Urlauber einleuchtet...

Hier ein paar Auszüge:

Fliegende Händler: Nicht genehmigter ambulanter Verkauf kann zu Unannehmlichkeiten führen und verstößt gegen den Grundsatz des lauteren Wettbewerbs. 200 Euro

Belästigung durch Musikanlagen: Die Vorbeugung zur Vermeidung einer Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstlautstärke fördert das friedliche Miteinander. 50 Euro

Freier Oberkörper: (Ausnahme am Strand und entlang der Strandpromenade) Kann als respektlos und belästigend empfunden werden und zu einem Mangel an Hygiene führen. 50 Euro

Graffitis auf nicht genehmigten Flächen: Führen zu einer visuellen Degradierung der Immobilien, der Umgebung und des städtischen Mobiliars. 200 Euro

Radfahren auf dem Bürgersteig: Fußgänger haben hier den Vorrang, und deren Bewegungsfreiheit muss gewährleistet werden. 50 Euro

Nachfrage nach Sexualdiensten: Der Respekt für die menschliche Würde sowie die Verhinderung der Ausbeutung schutzbedürftiger Gruppen erfordert die Verhängung von Strafen bei der Nachfrage nach Sexualdiensten. 200 Euro

Trinkgelage: Diese Aktivität verursacht Probleme für die öffentliche Gesundheit und bei friedlichem Miteinander. Zudem verstoßen Trinkgelage gegen das Recht auf Ruhe. 200 Euro

Nichtentsorgung von Hundekot auf öffentlichen Straßen: Führt zu Missbehagen im täglichen Miteinander, zu Schäden an der öffentlichen Gesundheit und einem Mangel an Hygiene. 50 Euro

Glücksspiel und Hütchenspieler: Betrug stellt eine Verletzung der Menschenwürde und Menschenrechte dar. 400 Euro

Balconing: Der Respekt gegenüber dem Leben und der Sicherheit muss mit einer verantwortungsvollen Freizeitgestaltung einhergehen. 200 Euro

Hinweiszeichen: Die Hinweiszeichen, wie z. B. Flaggen und Verbotsschilder zur Entsorgung und Nutzung von Glas, machen die Nutzung des Strandes als sicheren Freizeitbereich möglich. 200 Euro

Massagen: Nicht genehmigte Dienstleistungen, wie z. B. Massagen. Hellseherei usw., beeinträchtigen das Recht auf Nicht-Belästigung und verstößt gegen den Grundsatz des lauteren Wettbewerbs. 50 Euro