Vermieten ist nicht gleich vermieten. Wer mit seiner Immobilie auf Mallorca Nebeneinkünfte erzielen will, unterliegt zunächst einmal dem spanischen Mietgesetz (LAU), das im vergangenen Jahr in einer neuen Fassung beschlossen wurde.

Die Madrider Zentralregierung räumt allerdings den Regionen die Zuständigkeit für die touristische Vermietung ein - und hier ist die Balearen-Regierung restriktiv. Das Tourismus­rahmengesetz (Ley General Turística) gilt dann, sobald Wohneigentum touristisch vermarktet, das heißt etwa auf Buchungsseiten im Internet angeboten und beworben wird. Dann muss eine Lizenz beantragt werden, die mit restriktiven Qualitäts­auflagen verbunden ist und in keinem Fall für Apartments erteilt wird.