Die Ausnahmeregelung der balearischen Landesregierung zur Legalisierung von illegalen Landhäusern auf Mallorca ist offenbar ein Flop. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten gingen nur wenige Anträge bei den Gemeinden auf eine nachträgliche Genehmigung der Bauten oder Anbauten ein. In der Großgemeinde Calvià seien es zwei Anträge, in Pollença sechs, in Inca, Manacor oder Llucmajor kein einziger, wie die Zeitung "Última Hora" berichtet.

Verwiesen wird in den Rathäusern darauf, dass viele mögliche Interessenten noch immer unzureichend bescheid wüssten. Bereits im Sommer hatten Anwälte gegenüber der MZ erklärt, dass das Verfahren aufwendig und teuer sei. So müssen Betroffene nachträglich eine Baugenehmigung beantragen und Strafgebühren zahlen.

Die Regelung sieht vor, dass illegal errichtete oder erweiterte Häuser außerhalb geschlossener Ortschaften unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich genehmigt werden können. Mit dem Beschluss des Inselrats war ein im März vom Balearen-Parlament beschlossenes Raumnutzungsgesetz (Ley de Suelo) umgesetzt worden.

Um Landhäuser zu legalisieren, darf keine Anzeige vorliegen. Zudem muss neben weiteren Auflagen eine nachträgliche Baugenehmigung beantragt und bezahlt werden. Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt drei Jahre. Die Landesregierung hatte ihren Vorstoß damit begründet, dass die illegalen Bauten nach Ablauf der Verjährungsfrist ohnehin nicht mehr abgerissen werden könnten. Die Opposition hatte den Vorstoß scharf kritisiert.