Der frühere balearische Ministerpräsident Jaume Matas muss ins Gefängnis zurück, um den Rest seiner neunmonatigen Haftstrafe abzusitzen. Das hat am Montag (17.11.) ein Richter in Valladolid entschieden, der für das Gefängnis von Segovia zuständig ist, wo Matas seine Haftstrafe angetreten hatte.

Mit der Entscheidung hat der Richter einer Eingabe der Staatsanwaltschaft stattgegeben, die sich gegen den offenen Vollzug des wegen Korruption verurteilten Politikers ausgesprochen hatte. Begründet wird die erneute Einweisung ins Gefängnis damit, dass sich Matas nicht reumütig gezeigt habe und nach wie vor nicht akzeptiere, dass er ein Delikt begangen und dem Rechtsstaat großen Schaden zugefügt habe.

Matas hatte Ende Oktober das Gefängnis von Segovia verlassen, wo er seit Ende Juli eingesessen war. Dem wegen Korruption auf Mallorca verurteilten Politiker wurde der offene Vollzug gewährt, nachdem er ein Drittel seiner Haftstrafe abgesessen hatte. Seitdem muss Matas nur noch unter der Woche zum Schlafen ins Gefängnis zurückkehren. Bis er wieder ganz einziehen muss, dürften allerdings einige Wochen vergehen: Die Entscheidung zur Einweisung ist noch nicht rechtskräftig, da Matas Rechtsmittel bei den Justizbehörden einlegen kann.

Zu der Haftstrafe war Matas im Juli 2013 wegen Korruption verurteilt worden. Der spanische Ministerrat hatte am 11. Juli auf Anraten des spanischen Justizministers Alberto Ruiz-Gallardón ein Gnadengesuch abgelehnt. Gegen den langjährigen Balearen-Premier der Volkspartei PP (1996-1999 und 2003-2007) und spanischen Umweltminister (2000-2003) laufen zahlreiche weitere Verfahren wegen mutmaßlicher Korruptionsdelikte. Ermittelt wird im Fall Palma Arena wegen Unregelmäßigkeiten rund um den Bau der gleichnamigen Radsportarena sowie der angeblichen persönlichen Bereicherung des Ehepaares Matas. Wegen der Überlastung der Justiz wird mit einem langwierigen Verfahren gerechnet.