Untersuchungsrichter José Castro hat eine Eingabe der Anwälte von Infantin Cristina de Borbón, mit der die Anklage der Schwester des spanischen Königs Felipe wegen Steuerdelikten noch verhindert werden soll, abgewiesen. In der Entscheidung vom Freitag (9.1.) stellt der Richter fest, dass die Anklageschrift vom 22.12. nicht mehr angefochten werden kann.

Der Infantin wird voraussichtlich ab Ende kommenden Jahres auf Mallorca der Prozess gemacht - zusammen mit ihrem Mann, Iñaki Urdangarin, dem Hauptangeklagten, sowie 15 weiteren Verdächtigen im Korruptionsfall Nóos. Der Infantin wird in zwei Fällen Beihilfe zur Steuer­hinterziehung vorgeworfen, der Nebenkläger Manos Limpias fordert acht Jahre Haft.

Mit der Anklageschrift von Untersuchungsrichter José Castro vom Montag (22.12.) waren die mehr als dreijährigen Ermittlungen rund um die Machenschaften des angeblich gemeinnützigen Instituts Nóos endgültig abgeschlossen und die Weichen für den Prozess gestellt.

Zwischen 2003 und 2009 sollen durch ein Firmengeflecht, das Cristinas Mann Urdangarin zusammen mit seinem Geschäftspartner Diego Torres aufgebaut hatte, in hohem Umfang Steuer­gelder veruntreut worden sein. Eklatantestes Beispiel ist die Organisation zweier Tagungen zu „Sport und Tourismus" auf Mallorca - für diese sowie weitere schwer nachvollziehbare Leistungen sollen mehr als 6 Millionen Euro an das Institut Nóos geflossen sein.

In die Geschäfte war Cristina de Borbón indirekt verwickelt. Urdangarins Frau hat laut den Ermittlungen eine lange Reihe von Ausgaben für Haus, Reisen und Annehmlichkeiten über die Consulting-Firma Aizóon abgewickelt. Dabei handelt es sich um eine mutmaßliche Scheinfirma, an der sie zu 50 Prozent beteiligt ist. Die jetzige Anklage ist Folge von mutmaßlichen Tricksereien bei der Zahlung der Einkommens- und Körperschaftssteuer.