Das höchste Gericht Spaniens in Madrid hat zwei Entscheidungen der spanischen Wettbewerbsbehörde (CNMC), die die Fährgesellschaft Trasmediterránea betrafen, aufgehoben. Das Unternehmen war 2011 und 2012 wegen angeblich illegaler Preisabsprachen mit anderen, auch auf dem Gebiet der Balearen tätigen Fährfirmen zu Zahlungen von 48,2 Millionen Euro verdonnert worden.

Das Gericht gelangte zur Überzeugung, dass eine Inspektion der CNMC im Mai 2010 in den Firmenzentralen in Madrid und Palma nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorbereitet und ausgeführt worden war. Damit seien sämtliche dort sichergestellte Beweise ungültig. /it