Die Gemeinde Pollença im Nordosten von Mallorca muss keine Entschädigung für die Umwidmung von Grundstücken im Gebiet von Cala Carbó und Ullal zahlen. Das hat der Oberste Gerichtshof Spaniens in letzter Instanz entschieden.

Die Entschädigung hätte 22,5 Millionen Euro betragen und sollte von der balearischen Landesregierung gezahlt werden. Diese Summe hatte vor zwei Jahren das balearische Oberlandesgericht nach einer Klage der Bauträger festgelegt, die in dem Gebiet Grundstücke erworben hatten. Gegen die Entscheidung hatte die Landesregierung jedoch Widerspruch eingelegt. Nun haben die Richter festgelegt, dass keine Entschädigung gezahlt werden muss, den Bauträgern jedoch die entstandenen Unkosten ersetzt werden müssen.

Die Mitte-Links-Regierung hatte im Jahr 2008 den Bebauungsplänen mit einem Eilgesetz einen Riegel vorgeschoben. Die Klage hatten sechs Grundstücksbesitzer eingereicht, denen insgesamt 40 Parzellen im Gebiet von Cala Carbó gehören. /ff