Das balearische Oberlandesgericht in Palma de Mallorca hat den Großeltern mütterlicherseits eines nur zwei Jahre jungen Sohnes ungewöhnlich weitgehende Besuchsrechte eingeräumt. Gegen den Willen der auf Ibiza wohnenden Eltern wurden ihnen zwei Nachmittage pro Woche von 17.30 bis 19.30 Uhr, ein Sonntag pro Monat und je zwei Stunden an Weihnachten, Silvester und am Dreikönigstag zugesprochen.

Die Forderung der Großeltern war allerdings weitgehender: ein Wochenende pro Monat, zwei Nachmittage pro Woche während des ganzen Jahres, Weihnachten und Silvester jeweils von 10 bis 18 Uhr und der Nachmittag des Dreikönigstages. Außerdem wollten sie jederzeit anrufen können, um sich über das Wohlbefinden des Kindes zu erkundigen.

Die Eltern hatten folgendes angeboten: zwei Samstage pro Monat von 12 bis 17 Uhr (Sommerferien ausgenommen), zwei Tage von 12 bis 17 Uhr an den Weihnachtstagen und der Osterwoche. Die Großeltern lehnten ab. Der Junge schlafe zu dieser Tageszeit.

Hintergrund des kuriosen Schlagabtausch vor Gericht ist das zunehmend in Schieflage geratene Verhältnis zwischen der Mutter des Kindes, deren Lebensgefährten und den Großeltern. Diese behaupteten, nach der Geburt von den Eltern immer mehr ignoriert worden zu sein. /it