Das spanische Verfassungsgericht hat das balearische Handelsgesetz einkassiert. Damit haben die Richter am Mittwoch (22.7.) die Argumente der spanischen Zentralregierung vom 17. Juli akzeptiert, die das Gesetz angefochten hatte. So heißt es, dass die Landesregierung mit dem Gesetz ihre Zuständigkeiten überschritten habe. Diese hat nun zwei Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen.

Die Landesregierung hatte als Reaktion auf das Vorgehen Madrids bereits ein Moratorium für die Niederlassung großer Geschäfte angekündigt. Betroffen wären laut Auskunft des Handelsministe­riums gegenüber der MZ im Fall von Mallorca Geschäfte ab einer Fläche von 700 Quadratmetern. Nach der Madrider Intervention drohe jetzt eine Welle neuer Anträge von Handelskonzernen, die auf Mallorca expandieren wollten, befürchtet die Landesregierung.

Es wäre nicht das erste Moratorium. Bereits die Matas-Regierung (2003-2007) hatte Neuansiedlungen einen Riegel vorgeschoben. Das Moratorium galt bis 2009, als die damalige Mitte-Links-Regierung vor dem Hintergrund der EU-Dienstleistungsrichtlinie das Handelsgesetz reformierte.

Vor allem in der letzten Legislaturperiode unter Bauzá (2011-2015) haben zahlreiche Filialen großer Handelsketten ihre Pforten geöffnet. In Coll d‘en Rabassa entsteht zudem ein großes Einkaufszentrum, in Ses Fontanelles planen Investoren das Shopping- und Vergnügungszentrum "Palma Springs“. /ff