Infantin Cristina muss im Korruptionsfall Nóos weiterhin wegen Steuerdelikten auf der Anklagebank Platz nehmen. Das Oberlandesgericht auf Mallorca hat am Freitag (29.1.) entschieden, die sogenannte Doktrin Botín nicht auf die Schwester des spanischen Königs anzuwenden.

Der Prozess, bei dem sich 18 Angeklagte verantworten müssen, hatte am 11. Januar begonnen. Mit der jetzigen Entscheidung haben die drei vorsitzenden Richterinnen die Weichen für die Fortführung am 9. Februar gestellt.

Die nach dem verstorbenen Bankier Emilio Botín benannte Doktrin sieht vor, dass eine Anklage wegen Steuerdelikten nicht aufrecht erhalten wird, wenn einzig der Nebenkläger eine Strafe fordert. Weder Staatsanwaltschaft, noch das Finanzamt hatten etwas gegen die Infantin vorzubringen gehabt. Die Königsschwester wird einzig von dem Verband Manos Limpias, der als Nebenkläger auftritt, der Steuerhinterziehung beschuldigt.

Die jetzige Entscheidung wurde allgemein mit Überraschung aufgenommen, Cristinas Anwalt hatte sich überzeugt gegeben, dass seiner Mandantin nicht weiter der Prozess gemacht würde. Dass die Doktrin nun nicht zur Geltung kommt, begründeten die Richterinnen damit, dass diese sich auf einen Fall beziehe, in dem die Staatsanwaltschaft die komplette Einstellung des Verfahrens gefordert habe. Dies sei im Fall Nóos anders. Die Entscheidung des Gerichts kann nicht angefochten werden.

Die Königsschwester hatte mit den ursprünglich an das gemeinnützige Institut Nóos überwiesenen Geldern private Ausgaben getätigt. Über das Institut Nóos sollen Iñaki Urdangarin, Gatte von Cristina, sowie sein Geschäftspartner Diego Torres über 6 Millionen Euro öffentlicher Gelder veruntreut haben. /ff