Sie hatten den Eltern eines kleinen Jungen weisgemacht, sie könnten mit den Engeln sprechen und drohendes Unheil von ihrem Sohn abhalten. Dafür verlangten sie von den verzweifelten Eltern knapp 300.000 Euro. Am Freitag (5.2.) hat nun ein Gericht in Palma zwei angebliche Wunderheilerinnen wegen mehrfachen schweren Betrugs zu Freiheitsstrafen von jeweils vier Jahren und einem Schadensersatz von 287.507 Euro verurteilt. Zwei weitere Angeklagte, ein befreundetes Paar der betrogenen Familie, das den Kontakt zu den beiden Frauen hergestellt hatte, wurden freigesprochen. Ihnen konnte man nichts nachweisen.

Die Verurteilten schafften es, den Eltern des Jungen weiszumachen, dass ihr Sohn von bösen Geistern bedroht werde. Das Leben des Sohnes würde von einem Schatten bedroht und das Kind werde am 14. Oktober 2014 sterben - wenn sie nicht etwas dagegen unternähmen.

Wobei die Rettung die Eltern in den Ruin stürzte. Sie kratzten ihr gesamtes Vermögen zusammen, verhökerten Schmuck, verpfändeten ihr Haus und nahmen zahlreiche Kredite auf - insgesamt kamen so rund 300.000 Euro zusammen, die sie den "Wunderheilern" aushändigten. Der Schwindel flog auf, als der Junge keineswegs am 14. Oktober starb, sondern sich bester Gesundheit erfreute.

Zu dem schwer nachvollziehbaren Handeln der Eltern hatte unter anderem beigetragen, dass der Junge selbst von einer Begegnung der dritten Art berichtete. Er habe nach Verlassen der Dusche im Dezember 2012 ein Mädchen in einem Kommunionskleid und einen Jungen ohne Augen gesehen und mit ihnen gespielt. /jk