Die Schwester des spanischen Königs Felipe VI. vor Gericht: Infantin Cristina hat am Donnerstagabend (3.3.) im Korruptionsprozess Nóos auf Mallorca als Angeklagte ausgesagt und die Vorwürfe der Beihilfe zur Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Um die Finanzen der Consultingfirma Aizóon, an der sie zu 50 Prozent beteiligt war, habe sich allein ihr Mann Iñaki Urdangarin gekümmert. Die Firma sei dazu dagewesen, die Beraterhonorare ihres Mannes abzuwickeln. Auch sei sie bei keiner Teilhaberversammlung anwesend gewesen.

Die auf ihren Namen ausgestellte Kreditkarte habe sie weder besessen, noch benutzt, so die Angeklagte mit fester Stimme in ihrer gut einstündigen Vernehmung. Sie habe sich nur aus Vertrauen in ihren Mann an der Gesellschaft beteiligt. "Er bat mich um die Unterschrift." Weder sei ihr monarchischer Name dabei als "Schutzschild" vor dem Fiskus benutzt worden, noch hätte sie dies zugelassen, wenn man sie darum gebeten hätte, so die Infantin.

In dem Fall geht es um das Firmengeflecht rund um das angeblich gemeinnützige Instituto Nóos, das Urdangarin zusammen mit seinem Geschäftspartner Diego Torres aufbaute. Es soll dazu gedient haben, zwischen 2003 und 2009 bei Geschäften mit politischen Institu­tionen Steuergelder in Höhe von rund 6 Millionen Euro zu veruntreuen. Auf Mallorca flossen 2,8 Millionen Euro für die Organisation zweier Tagungen über „Sport und Tourismus".

Prozess Nóos: alle Hintergründe

Infantin Cristina, die sich als erstes Mitglieder der spanischen Königsfamilie vor Gericht verantworten muss, soll mit dem Geld ­der mutmaßlichen Tarnfirma Aizóon Ausgaben für Haus, Reisen und Annehmlichkeiten bestritten haben. Die Organisation Manos Limpias fordert als Nebenklägerin wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung acht Jahre Haft.

Cristina de Borbón antwortete in ihrer Aussage lediglich auf die Fragen ihres Anwalts Pablo Molins, nicht aber auf die der Anwältin Virginia López Negrete, die die Nebenanklage vertritt. López las eine Liste mit Fragen herunter, ohne eine Antwort zu erhalten. Die Anwälte der Infantin hatten vergeblich versucht, durch Anwendung der sogenannten Doktrin Botín die Strafforderung durch die Nebenanklage zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft, die keine Strafe für die Infantin fordert, verzichtete auf Fragen an sie. /ff