Bei dieser Frage musste sogar der Tourismusminister schmunzeln: Was sei zu tun, wenn ein renitenter Urlauber sich bei seiner Ankunft an der Hotelrezeption schlichtweg weigere, die neu eingeführte Touristensteuer zu bezahlen? Versucht man es mit besänftigenden Worten? Oder ruft man gleich die Polizei? So weit werde es, um Himmels willen, nicht kommen, entgegnete Biel Barceló und rief den Pressevertretern ins Gedächtnis, dass man als Gast auch allerorten Mehrwertsteuer entrichte, und das ohne großes Aufhebens. Solche Szenarien sollten deshalb auch beim Fälligwerden der balearenweiten Urlauberabgabe ab dem 1. Juli nicht eintreten - wenngleich das am Mittwoch (20.4.) vorgestellte Umsetzungsdekret keinerlei Handlungsanweisungen für diesen worst case enthält.

In dem Regelwerk, das das am 30. März in Kraft getretene Gesetz über die „Steuer für nachhaltigen Tourismus" ergänzt, geht es nicht um praktische Tipps für Hoteliers oder Apartmentbesitzer, sondern um theoretische Vorgaben zum Einzug der neuen Abgabe. Möglich sind drei Varianten, erklärte Balearen-Finanzministerin Catalina Cladera: Das direkte Bezahlen je nach Anzahl der Übernachtungen, der Einzug durch das Finanzamt (wenn der Betreiber der Unterkunft seiner Pflicht nicht von sich aus nachkommt) oder das Entrichten auf Basis einer Schätzung je nach Bettenzahl, durchschnittlicher Auslastung und Öffnungsdauer der Unterkunft, die vor allem für große Hotels und Hotelketten von Interesse sein dürfte. Zahltag ist immer zum Quartalsende, wobei dann eine Frist von 20 Tagen gewährt wird. Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss zudem eine Jahresbilanz beim Finanzamt eingereicht werden.

Bei den Tarifen bleibt alles wie gehabt: Je nach Unterkunftsart werden pro Nacht 50 Cent bis 2 Euro fällig; in der Nebensaison und bei Aufenthalten von mehr als acht Tagen gibt es 50 Prozent Rabatt. Ausgenommen sind Kinder bis 16 Jahre, Teilnehmer der staatlich subventionierten Seniorenreisen und Aufenthalte für medizinische Behandlungen.

Explizit miteinbezogen sind in der Umsetzungsverordnung private Ferienwohnungen, für die pro Nacht ein Euro zu entrichten ist. Der Haken allerdings: Offiziell zulässig sind diese bisher nur, wenn es sich um frei stehende Häuser oder Reihenhäuser handelt. Tausende Apartments in Mehrfamilienhäusern, vor allem in der Innenstadt von Palma und in anderen Urlauberhochburgen, befinden sich hingegen immer noch in einer gesetzlichen Grauzone.

Sobald sie aber touristisch vermarktet werden, etwa über einschlägige Portale wie Airbnb, und den Gästen zusätzliche Dienstleistungen wie Reinigung oder Transport zur Verfügung stellen, werde auch für diese Unterkünfte die Steuer fällig, erklärte die Finanzministerin - während ihr Sprecher anschließend eingestehen musste, dass die Annahme, ein Vermieter einer vor dem Gesetz inexistenten Ferienwohnung würde freiwillig Geld ans Finanzamt überweisen, wohl recht utopisch sei. „Das hat eher präventiven Charakter", sagte er. Tourismusminister Barceló zufolge soll die Ferienvermietung von Privatwohnungen schließlich noch in diesem Herbst geregelt werden - auch wenn allen Beteiligten, darunter auch die Inselräte sowie die Planungsabteilungen der Städte und Gemeinden, längst klar ist, dass es sich dabei um eine Mammutaufgabe handelt. Ein Komplettverbot scheint indiskutabel, der Ausschluss bestimmter Viertel oder Gegenden juristisch zweifelhaft und ein großzügiges Laisser-faire unverantwortlich, da normaler Wohnraum dadurch immer knapper und die Mietpreise immer höher werden, was bereits zu Protesten in der einheimischen Bevölkerung führt.

Vorgesehen ist zudem die Gründung einer Kommission, der Vertreter von Landesregierung, Inselräten, Gemeinden, Gewerkschaften und Umweltverbänden angehören. Das von Barceló geleitete Gremium soll Projekte für die Verwendung der Öko-Steuer vorschlagen und einen jährlichen Plan zur Förderung des nachhaltigen Tourismus erarbeiten.