Spätestens wenn am Freitag (1.7.) offiziell der Sommerschlussverkauf beginnt, hängen in vielen Geschäften auf Mallorca die meist roten Hinweisschilder "rebajas" oder "rebaixes". Damit weisen die Läden auf Spanisch beziehungsweise Katalanisch darauf hin, dass die Preise vieler Produkte in den kommenden Wochen deutlich gesenkt werden.

Der spanische Verbraucherverband OCU (Organización de Consumidores y Usuarios) gibt zum Schlussverkauf rechtliche Hinweise und Tipps, damit der Kaufrausch später nicht zum Kater führt:

1. Überlegen Sie sich vor dem Einkaufsbummel, was sie wirklich brauchen! Mit Listen vermeiden Sie impulsives Kaufverhalten.

2. Die Gesetze schreiben vor, dass die preisreduzierten Produkte schon mindestens einen Monat vor dem Schlussverkauf Teil des normalen Warensortiments gewesen sein müssen. Die preisreduzierten Waren dürfen sich von der Beschaffenheit oder Qualität nicht von den aus dem normalen Sortiment unterscheiden. Unter dem Motto "Schlussverkauf" darf keine Mängelware angeboten werden.

3. Auf den preislich herabgesetzten Produkten muss entweder zusätzlich der ursprüngliche Originalpreis stehen oder der Prozentsatz der Reduzierung ausgewiesen sein.

4. Manche Geschäfte legen für die Angebote besondere Konditionen fest, die zum Beispiel die Bezahl- oder Umtauschbedingungen betreffen. Das ist erlaubt. Allerdings müssen die Geschäfte auf diesen Umstand explizit hinweisen. Im Zweifelsfall sollten die Kunden vor dem Kauf nachfragen, ob sie die Ware umtauschen oder zurückgeben dürfen.

5. In jedem Fall sollte der Kunde den Kassenbon aufheben, ohne den eine spätere Reklamation schwierig ist.

6. Garantie und After-Sales-Management gelten unabhängig davon, ob eine Ware während des Schlussverkaufs gekauft wurde.

7. Die Verbraucherrechte sind während des Schlussverkaufs nicht eingeschränkt. Es handelt sich um eine Reduktion des Preises, nicht der Qualität der Ware oder der Rechte der Kunden.

8. Wenn Sie mit dem Geschäft keine Einigung erzielen können, verlangen Sie ein Beschwerdeformular ("hoja de reclamaciones") und füllen Sie es aus.

9. Auch die OCU und andere Verbraucherverbände beraten bei Beschwerden. /tg