Ein peinlicher Patzer ist der balearischen Landesregierung bei der Einführung der Touristensteuer unterlaufen. Die einzige Institution, die es versäumt hat, sich rechtzeitig auf die seit Juli 2016 geltende Gebühr einzustellen, ist: die Landesregierung selbst. Denn ausgerechnet die von den Behörden verwalteten Wanderhütten beginnen erst jetzt damit, nachträglich und per E-Mail die Abgabe von 50 Cent pro Person und Nacht einzufordern, wie die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Montag (19.9.) ausführlich berichtet.

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Besonders heikel ist die Angelegenheit, weil diese Umstellung mitten in der Saison ein Streitpunkt zwischen den Hoteliers - traditionelle Gegner der sogenannten "ecotasa" - und der Mitte-Links-Regierung auf den Balearen war. Der Hoteliersverband FEHM hatte als Argument angeführt, wie schwierig es sei, die Gebühr mitten in der Saison zu erheben, zumal das Gros der Gäste ihren Urlaub lange vorher gebucht und bezahlt hatte. Die Landesregierung hatte den Hoteliers nahegelegt, die Gäste rechtzeitig zu informieren und die Gebühr - in der Hauptsaison je nach Kategorie zwischen 50 Cent und zwei Euro pro Nacht und Person - beim Einchecken zu erheben.

Doch genau das geschah auf den Wanderhütten nicht. Die Hüttenverwaltung schreibt erst in diesen Tagen alle Gäste der Monate Juli und August an, um sie darum zu bitten "möglichst zügig" die Gebühr von 50 Cent pro Nacht auf ein Konto zu überweisen. Besonders schmerzlich für die Kunden: Viele spanische Banken erheben eine Überweisungsgebühr, die durchaus über der erhobenen Tourismussteuer liegen kann. /tg