Für die Bauarbeiten des zwischenzeitlich verhinderten Golfplatzes von Son Bosc an der Nordostküste von Mallorca gab es keine rechtliche Grundlage. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat ein Urteil aus erster Instanz vom Februar dieses Jahres bestätigt, wonach die im Jahr 2008 ausgestellte Baugenehmigung der Gemeinde Muro nichtig ist.

Der Bauträger sowie die Gemeinde waren in Berufung gegangen. Das Urteil vom Montag (17.10.) bestätigt jedoch den Richterspruch von Februar. Demnach hatte die Gemeinde die Lizenz zu einem Zeitpunkt gegeben, als dies durch den zwischenzeitlich geänderten Raumordnungsplan nicht mehr gedeckt gewesen sei. Die Gemeinde muss nun 400.000 Euro abschreiben, die sie für die Genehmigung kassiert hatte, sowie weitere 33.000 Euro für juristische Gutachten.

Bereits 2010 war das Gelände unter der damaligen Mitte-Links-Regierung unter Schutz gestellt worden, was einen Baustopp zur Folge hatte. Im vergangenen Jahr initiierte die Landesregierung zudem die Erklärung zum europäischen Vogelschutzgebiet (ZEPA).

Das rund zehn Hektar große Gelände, auf dem seltene Orchideenarten und geschützte Vögelarten zu Hause sind, soll in Zukunft dem benachbarten Schutzgebiet der s‘Albufera zugeschlagen werden. /ff