Ein international gesuchter und auf Mallorca festgenommener, angeklagter und verurteilter Geldwäscher erspart sich nun seine Haftstrafe. Der Grund dafür liegt in der langsamen Justiz in Palma. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung des Oberlandesgerichts, das nun den Schuldspruch in erster Instanz bestätigte, das Strafmaß aber deutlich reduzierte.

Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen auf der Insel lebenden Sudanesen, der durch Geldwäsche auf Mallorca Einnahmen aus illegalen Geschäften in Asien vertuschte. Die Richter hielten es für erwiesen, dass er 2 Millionen Euro wusch. Dazu soll er zwei verschiedene Identitäten benutzt haben, mit denen er das Geld zwischen mehreren Konten hin- und herschob. Der Mann war deshalb in erster Instanz zu zwei Jahren verurteilt worden.

Die Verteidigung des Angeklagten focht das Urteil an, unter anderem weil das Gericht für die Untersuchung des Falls zu lange gebraucht hatte. Für die Dauer des Verfahrens, siebeneinhalb Jahre, waren mehrere Konten des schließlich für schuldig befundenen Angeklagten komplett blockiert worden, was zu einer unverhältnismäßig hohen und unbegründeten Schädigung des Mandanten geführt hätte.

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Das Oberlandesgericht erkannte an, dass der Angeklagte unnötig lange auf den Schuldspruch warten musste. Das ursprünglich auf zwei Jahre Gefängnis lautende Strafmaß wurde deswegen auf fünf Monate reduziert. Haftstrafen unter zwei Jahren werden in Spanien für gewöhnlich zur Bewährung ausgesetzt, sodass der Verurteilte nun vermutlich um den Haftantritt herumkommt. Allerdings muss er eine Geldstrafe von 500.000 Euro begleichen. /tg