Einen Rechtsstreit zwischen den ehemaligen Ordensschwestern des Klosters Sant Jeroni in Palma und dem Bistum Mallorca hat nun das Landgericht in Palma zugunsten der Kirche entschieden: Das seit 2014 verlassene Klostergebäude gehört dem Bistum und nicht dem Orden, lautet das nun gefällte Urteil. Die Verfahrenskosten tragen deshalb ebenfalls die Nonnen.

Als die Ordensschwestern den Konvent 2014 aus Altersgründen räumten, ließ sich das Bistum im Grundbuch als Eigentümer für das Gebäude eintragen. Die Nonnen klagten dagegen und begründeten ihren Einspruch damit, dass der Konvent seit jeher dem Orden gehören würde. Die Schwestern wollten das Gebäude verkaufen, zumal es Interessenten gab, die es in ein Hotel verwandeln wollen.

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Der Richter entschied gegen dieses Vorhaben, da es den Ordenschwestern nicht gelungen sei, die Eigentümerschaft der Immobilie zu beweisen. Sie hatten lediglich einen Auszug aus dem Kataster vorgelegt. Das Bistum legte dem Gericht hingegen einen Vertrag aus dem Jahr 1865 vor, der zwischen dem spanischen Staat und dem Vatikan geschlossen worden war. /tg