In der Diskussion über den am Montag (12.12.) vorgestellten Gesetzentwurf zur Regulierung der Ferienvermietung auf Mallorca und den Nachbarinseln, hat der balearische Tourismusminister Biel Barceló am Dienstag über den Zeitplan gesprochen. Demnach solle das Gesetz im April 2017 in Kraft treten, während die Ausführungsbestimmungen erst Monate später umgesetzt werden könnten, wie Barceló im Gespräch mit der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" erklärte.

In dieser Übergangszeit stehen bisherige Ferienvermieter vor einem Problem. Mit dem neuen Gesetz treten - voraussichtlich also im April - auch die hohen Strafen Kraft. Das heißt konkret: Wer seine nicht nach dem neuen Gesetz angemeldete Wohnung über einschlägige Webseiten wie Airbnb oder andere anbietet, dem drohen Strafen in Höhe von 20.000 bis 40.000 Euro. Die gleichen Strafen beträfen den Betreiber der Website.

Die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes, und damit die Möglichkeit, die Ferienwohnungen legal anzumelden, werden nach diesem Zeitplan aber erst mitten in der laufenden Tourismussaison gültig. Schließlich müssten Inselrat und die Stadt Palma die Bereiche festlegen, in denen die Ferienvermietung überhaupt möglich sei, schlussfolgert der "Diario".

Barceló hob in dem Gespräch hervor, dass es das Gesetz erstmals ermögliche, die für Touristen "angebotene Bettenzahl real zu beschränken". Für die Landesregierung habe die "Nachhaltigkeit Vorrang", erklärte Barceló. "Es gibt eine wachsende Nachfrage, aber wir können nicht jedermann zufriedenstellen", fügte er hinzu. "Nicht alles, was man bislang touristisch vermarktet, wird man auch in Zukunft weiter anbieten können." /tg